Bankverbindungen
Bankverbindungen
+++ Bitte beachten Sie die untenstehenden Informationen zur Einreichung von E-Rechnungen +++
Bitte geben Sie bei allen Zahlungen ein Kassenzeichen im Verwendungszweck an. Das Kassenzeichen wird Ihnen bei der Zahlungsaufforderung von uns mitgeteilt. Die Angabe erleichtert uns die Zuordnung der Zahlung. Eine korrekte Zuordnung verhindert Mahnungen. Im grenzüberschreitenden Zahlungsverkehr ist die Angabe der internationalen Bank Account Number (IBAN) und des internationalen Bank Identifier Code (BIC) notwendig.
Sie können uns auch ein Lastschriftmandat/Einzugsermächtigung erteilen.
Ihre Vorteile beim Einzugsverfahren:
- Sie brauchen keine Überweisung mehr auszufüllen
- Sie ersparen sich den Weg zur Bank oder Post
- Sie brauchen sich um eine termingerechte Überweisung keine Gedanken machen
- Sie können jedem einzelnen Einzug widersprechen
- Der zu zahlende Betrag wird frühestens zum Fälligkeitstermin abgebucht
Wenn Sie diese Vorteile nutzen möchten, füllen Sie den Vordruck zur Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandates aus und senden es an uns zurück. Sie können die erteilte Ermächtigung jederzeit widerrufen.
Allgemeine Bankverbindung (für Zahlungen an die Kreisverwaltung)
IBAN: DE69 5875 1230 0000 0046 06
BIC: MALADE51BKSBankverbindung der Kreiswerke Cochem-Zell - Abfallwirtschaft -
IBAN: DE 79 5875 1230 0000 0333 32
BIC: MALADE51BKSBankverbindung der Kreiswerke Cochem-Zell - Wasserversorgung -
IBAN: DE 64 5875 1230 0000 0303 04
BIC: MALADE51BKSElektronische Rechnungen
Informationen zur Einreichung von E-Rechnungen über den Zentralen E-Rechnungseingang RLP
Behördenname:
Kreisverwaltung Cochem-Zell
Leitweg-ID:
071350000000-001-14
Umsatzsteuer-ID:
DE 149 276 515
Ab dem 01.04.2025 sind Rechnungssteller dazu verpflichtet, für alle Rechnungen aufgrund von öffentlichen Aufträgen und Konzessionen in RLP elektronische Rechnungen zu erstellen und diese über den Zentralen E-Rechnungseingang RLP (ZRE) einzureichen. Dies ist in § 1 sowie § 3 der E-Rechnungsverordnung Rheinland-Pfalz (ERechVORP) geregelt und gilt unabhängig vom Auftragswert.
Die Regelungen des Wachstumschancengesetzes für den B2B-Bereich und insbesondere die dort festgelegten Wertgrenzen und Übergangsfristen gelten für öffentliche Aufträge nicht.
Nachfolgend sind die wichtigsten Informationen für die Einreichung von E-Rechnungen an unsere Behörde aufgeführt. Diese und weitere detailliertere Informationen finden Sie unter: www.e-rechnung.service.rlp.de
Nutzung des Zentralen E-Rechnungseingang RLP
Um den ZRE nutzen zu können, müssen Sie sich für jede Firma (pro Umsatzsteuer-ID) einzeln registrieren:https://e-rechnung.service.rlp.de/rechnungseingang/user/login
Die Registrierung erfolgt mit Hilfe des „Mein Unternehmenskonto“ auf Basis von ELSTER:
Bitte wenden Sie sich bei Fragen zur Registrierung oder zur Einreichung von Rechnungen unmittelbar an:
www.e-rechnung.service.rlp.de/weitere-informationen/kontakt-support