Afrikanische Schweinepest
Afrikanische Schweinepest (ASP)
Die Afrikanische Schweinepest (ASP) ist zwischenzeitlich auch in Hessen und in Rheinland-Pfalz nachgewiesen worden.
Die betroffenen Landkreise haben unmittelbar verschiedene Bekämpfungsmaßnahmen eingeleitet. Der Landkreis Cochem-Zell ist derzeit nicht betroffen.
Das Veterinäramt des Landkreises Cochem-Zell verfolgt die Entwicklungen rund um die ersten bestätigten Fälle der Afrikanischen Schweinepest in Rheinland-Pfalz sehr aufmerksam und steht in einem ständigen Austausch mit den anderen Landkreisen.
Um das Risiko der Weiterverbreitung oder Verschleppung der Seuche in den Landkreis Cochem-Zell zu minimieren, ist die Mithilfe der Bevölkerung gefragt:
- Weggeworfene Speisereste z. B. an Autobahnen oder Landstraßen werden von Wildschweinen gefressen und könnten die Ausbreitung der Seuche bedeuten. Bitte werfen Sie daher Speisereste nur in verschlossenen Müllbehältern weg!
- Sollten Sie ein totes Wildschwein auffinden, informieren Sie bitte umgehend das zuständige Veterinäramt.
- Sofern Ihnen der für dieses Gebiet zuständige Jagdausübungsberechtigte bekannt ist, informieren Sie bitte auch diesen.
Fragen und Antworten (FAQ)
Was ist die Afrikanische Schweinepest (ASP)?
Die Afrikanische Schweinepest (ASP) ist eine fast immer tödlich verlaufende Viruserkrankung, die ausschließlich Haus- und Wildschweine befällt. Es handelt sich um eine anzeigepflichtige Tierseuche.
Wie wird die Krankheit übertragen?
Das Virus kann direkt von Tier zu Tier oder indirekt über kontaminiertes Material übertragen werden. Das ASP-Virus ist nicht auf den Menschen übertragbar. Der Mensch kann sich weder durch den Verzehr von Schweinefleisch noch über direkten Tierkontakt infizieren.
Wie entwickelt sich die Erkrankung bei Schweinen?
Die Infektion führt zu schweren, aber unspezifischen Allgemeinsymptomen wie Fieber, Schwäche, Fressunlust, Bewegungsstörungen und Atemproblemen sowie Durchfall und Blutungsneigung in Form von Haut- und Nasenblutungen. Erkrankte Tiere zeigen mitunter eine verringerte Fluchtbereitschaft („Liegenbleiben in der Suhle“) oder andere Auffälligkeiten wie Bewegungsunlust und Desorientierung. Sauen können verferkeln. Die Erkrankung betrifft alle Altersklassen und Geschlechter gleichermaßen und führt in der Mehrzahl der Fälle zum Tod des Tieres innerhalb einer Woche.
Kann Schweinefleisch weiterhin verzehrt werden?
Ja! Auch beim Verzehr von kontaminiertem Schweinefleisch besteht keine Gefahr, denn das Virus wird nicht auf den Menschen übertragen. Die angeordneten Seuchenbekämpfungsmaßnahmen verhindern dennoch, dass Schweinefleisch von infizierten Tieren in den Verkehr gebracht wird.
Was kann man tun, damit sich das Virus nicht weiterverbreitet?
Ein besonders großes Risiko der Verbreitung über große Distanzen stellt die Verschleppung des Virus durch den Menschen dar. Insbesondere mit dem ASP-Virus infizierte Lebensmittel und Teile von infizierten Wildschweinen stellen ein hohes Risiko dar, da der Krankheitserreger extrem widerstandsfähig ist und sich in unbehandeltem Fleisch und Fleischprodukten (z.B. rohem Schinken oder Salami) monatelang halten kann. Es ist deshalb wichtig, die Vorschriften zum Mitbringen von schweinehaltigen Lebensmitteln aus Risikogebieten, in denen das Virus verbreitet ist, sowie aus nicht EU-Mitgliedstaaten konsequent einzuhalten, um eine Ausbreitung des Erregers zu verhindern. Besonders wichtig ist es, dass keine Speisereste in der Natur zurückgelassen werden, da im Falle von infizierten Lebensmitteln eine Übertragung des ASP-Virus erfolgen kann.
Welche Maßnahmen werden bei einem Ausbruch ergriffen?
Es werden verschiedene Schutzzonen eingerichtet, in denen unterschiedliche Vorgaben und Vorschriften gelten. Unterschieden wird dabei in eine infizierte Zone und ein Kerngebiet, das etwa drei Kilometer rund um den Fundort platziert ist. Zudem gibt es noch eine Überwachungszone, die speziell zum Schutz von Hausschweinbeständen gedacht ist. Die Vorgaben für die jeweiligen Bereiche werden per Allgemeinverfügung geregelt. Es gelten u. a. partielle Jagdverbote und strenge Hygienevorschriften für Schweinehalter.
Was können Jäger beitragen?
Auf Fallwild achten und vor allem verendet aufgefundene, krank erlegte oder verunfallte Wildschweine auf ASP untersuchen lassen. Diese Wildschweine sind wichtige Indikatortiere.
Seit 2020 zahlt das Land den Jägerinnen und Jägern eine Prämie von 70 Euro, wenn Fallwild-Proben an das Landesuntersuchungsamt eingeschickt werden. Diese Prämie gilt auch für Proben von verunfallten Wildschweinen, denn die Früherkennung einer Tierseuche ist maßgeblich für den frühen Bekämpfungserfolg. Hier gilt es, die Fallwild-Beprobungsquote zu erhöhen. Die Möglichkeit, Blutproben zusammen mit der Trichinenprobe bei der amtlichen Fachassistentin, dem amtlichen Tierarzt oder direkt im Bürgerbüro der Kreisverwaltung in Cochem abzugeben, besteht weiterhin. Alternativ können die Proben auch in einen der Probenkühlschränke (Zell, Lutzerath, Kaisersesch) eingeworfen werden.
Seit Beginn des Jagdjahres 2020/21 geben wir zur Gewinnung von Blut EDTA-Röhrchen (rote Kappe) aus. Das Landesuntersuchungsamt bittet, nur noch EDTA-Röhrchen für die A/K-SP-Beprobung zu verwenden. Alte Serumröhrchen können Sie gerne an das Veterinäramt zurückgeben bzw. tauschen. Mit EDTA-Röhrchen können Proben von Wildschweinen gepoolt werden (mehrere Proben werden zusammen in einem Testdurchlauf untersucht). Damit kann die Untersuchungskapazität deutlich vervielfacht werden.
Es ist in besonderer Weise auf Hygieneregeln zu achten, um eine Übertragung durch Kleidung, Lappen, Schuhwerk und Gerätschaften sowie Abfallreste oder Trophäen zu verhindern, dies gilt umso mehr bei Jagden in anderen Revieren.
Kontaktdaten
Tote Wildschweine sind dem Veterinäramt zu melden: Per E-Mail an veterinaeramt@cochem-zell.de oder telefonisch zu den üblichen Dienstzeiten unter 02671/61-171 oder -175.