Vorsorgevollmacht
Vorsorgevollmacht
Durch die Erstellung einer Vorsorgevollmacht können Sie in gesunden Tagen selbst und rechtzeitig für den Fall der eigenen Hilfsbedürftigkeit vorsorgen. Sie bestimmen selbst, welche Person Ihres Vertrauens Ihre Interessen im Ernstfall vertreten soll. Ferner kann genau festgelegt werden, wozu der Bevollmächtigte berechtigt und verpflichtet ist.
Die Vorsorgevollmacht ist eine privatrechtliche Regelung zwischen Vollmachtgeber und Vollmachtnehmer, die keiner staatlichen Kontrolle unterliegt. Durch sie kann eine gesetzliche Betreuung vermieden werden. Die Vorsorgevollmacht hat Vorrang, wenn die Angelegenheiten durch den Bevollmächtigten ebenso gut wie durch einen Betreuer geregelt werden können.
Mit einer Vorsorgevollmacht kann daher die Einleitung eines Betreuungsverfahrens und die Bestellung eines nicht gewünschten Betreuers im Regelfall verhindert werden.
Ein Muster der Vorsorgevollmacht können Sie sich auf der Homepage des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz herunterladen.