Im Bürgerportal Cochem-Zell finden Sie Verwaltungsdienste, Zuständigkeiten und Ansprechpartner des Landkreises Cochem-Zell und der vier Verbandsgemeinden Cochem, Kaisersesch, Zell und Ulmen.
Dargestellt sind Kinderarme, die Sich in der Mitte vereinen.

Pflege zu Hause

Pflege zu Hause

  • Ambulante Pflegedienste

    Die ambulanten Pflegedienste unterstützen Pflegebedürftige und ihre Angehörigen bei der Pflege zu Hause. Die meisten Menschen möchten auch im Alter ihre häusliche Selbständigkeit erhalten. Dieser Wunsch ist jedoch gefährdet, wenn man plötzlich auf die Hilfe anderer Personen angewiesen ist. Wenn Sie für einen längeren Zeitraum oder dauerhaft Hilfen benötigen und Ihr Partner oder Ihre Angehörigen die Pflege nicht mehr leisten können, übernehmen ambulante Pflegedienste die notwendige Pflege und Betreuung. Im Kreis Cochem-Zell gibt es eine Vielzahl ambulanter Dienste, die zuhause pflegen, hauswirtschaftliche Tätigkeiten übernehmen und soziale Hilfen anbieten.

    Zu den Leistungen gehören in der Regel:

    • Grundpflege
      Körperpflege, An- und Auskleiden, Betten und Lagern, Hilfe beim Essen etc.
    • Häusliche Krankenpflege / Behandlungspflege
      Nach ärztlicher Verordnung Behandlungspflege wie z. B. Medikamentengabe, Injektionen oder Verbandswechsel etc.
    • Hauswirtschaftliche Versorgung
      Kochen, Putzen, Wäsche waschen, Einkaufen, Begleiten bei Behördengängen und Arztbesuchen etc.
    • Häusliche Betreuung
      Unterstützung von Aktivitäten zur Kommunikation, zur Aufrechterhaltung sozialer Kontakte und zur Gestaltung des häuslichen Alltags
    • Beratung zur häuslichen Pflege nach § 37 Absatz 3 SGB XI
      Häusliche Beratung für Pflegegeldempfänger zur Sicherstellung einer ausreichenden pflegerischen Versorgung und zur praktischen pflegefachlichen Unterstützung der Pflegenden

    Leistungsanbieter

  • Tagespflege

    Die Tagespflege soll dazu beitragen, den Pflegebedürftigen den Verbleib in der eigenen Wohnung so lange wie möglich zu erhalten. Sie stellt eine Ergänzung zur häuslichen Pflege dar und entlastet pflegende Angehörige.  

    Tagespflegeeinrichtungen sind in der Regel von montags bis freitags von 8.00 bis 16.00 Uhr geöffnet. Der Tagesgast wird morgens mit einem Fahrdienst abgeholt und abends wie­der nach Hause gebracht. Neben der Versorgung und Pflege werden gezielte therapeuti­sche Maßnahmen angeboten, um die vorhandenen Kräfte zu erhalten oder verlorene Fä­higkeiten und Fertigkeiten soweit als möglich wieder zu erlangen.

    Neben den reinen Tagespflegeeinrichtungen bieten auch Pflegeheime Tagespflegeplätze an. Bei diesen sogenannten „eingestreuten" Tagespflegeplätzen werden die Tagesgäste gemeinsam mit den Bewohnern des Pflegeheims betreut.

    Übrigens: Die Tagespflege muss nicht jeden Tag besucht werden. Es kann selbst entschieden werden, ob die Betreuung in der Tagespflege täglich oder nur an bestimmten Tagen in der Woche erfolgen soll.

    Leistungsanbieter

  • Nachtpflege

    Dieses Angebot richtet sich an Pflegebedürftige, die tagsüber zu Hause in ihrer Wohnung versorgt werden, deren Pflege und Betreuung aber über Nacht nicht in ausreichendem Umfang sichergestellt werden kann. Nachtpflege bietet sich insbesondere an für Pflegebedürftige mit schweren Schlafstörungen, die nachts sehr unruhig sind und Ansprache oder Beaufsichtigung benötigen, oder als Entlastungsangebot für pflegende Angehörige, um dringend wieder für sich selbst Freiräume zu erhalten.

    Leistungsanbieter

  • Kurzzeitpflege

    Das Angebot der Kurzzeitpflege zielt darauf ab, pflegende Angehörige zeitweise, z. B. wäh­rend des Erholungsurlaubes oder bei Krankheit, von den pflegerischen Aufgaben zu ent­lasten. Die Kurzzeitpflege kann allgemein beschrieben werden als ein zeitlich befristetes Angebot der vollstationären Betreuung pflegebedürftiger Menschen.

    Für den Bedarf kann es verschiedene Gründe geben, z. B. 

    • zur Entlastung pflegender Angehöriger bei Urlaub, Kur, Erkrankung der Hauptpflegeperson,
    • zur Krisenintervention bei kurzfristiger Verschlechterung des Gesundheitszustandes des Pflegebedürftigen und Überforderung der Hauptpflegeperson,
    • als Krankenhausnachsorge (bedingt durch die soziale Situation z.B. alleine lebend, kurzfristige Überforderung der Hauptpflegeperson, zur Mobilisierung und Rehabilitation),
    • zur Abklärung, ob eine stationäre Versorgung auf Dauer erforderlich wird oder andere Lösungen möglich sind bzw.
    • zur Überbrückung, bis ein geeigneter bzw. gewünschter Pflegeplatz zur Verfügung steht.

    Leistungsanbieter

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