Elternunterhalt
Was ist Elternunterhalt?
Reicht das eigene Geld für die Pflege nicht aus, können die Kinder in die Pflicht genommen werden. Diese gesetzliche Verpflichtung der Kinder, die Eltern bei den Pflegekosten finanziell zu unterstützen und die Kosten zum Teil oder möglicherweise ganz zu übernehmen, nennt man Elternunterhalt. Die rechtliche Grundlage dafür wurde im Bürgerlichem Gesetzbuch (BGB) geschaffen.
Bevor Sie als Tochter oder Sohn jedoch für die Pflegekosten Ihrer Eltern aufkommen müssen, wird zunächst geprüft, ob Sie finanziell überhaupt dazu in der Lage sind. Seit dem 1. Januar 2020 gibt es dafür die Einkommensgrenze von 100.000 Euro brutto pro Jahr. Verdienen Sie weniger, müssen Sie keinen Elternunterhalt zur Finanzierung der Pflege zahlen.
In diesem Fall übernimmt ein Sozialhilfeträger (Sozialamt) die Kosten. Diese Unterhaltspflicht gilt im Übrigen auch für Eltern von volljährigen, pflegebedürftigen Kindern.