Schornsteinfeger
Schornsteinfegerwesen
Die Kreisverwaltung Cochem-Zell ist als Aufsichtsbehörde für das Schornsteinfegerwesen zuständig. Das Kreisgebiet ist in verschiedene Kehrbezirke eingeteilt, die jeweils von einem öffentlich bestellten Bezirksschornsteinfeger und seinen Mitarbeitern betreut werden.
Bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger nehmen hoheitliche Aufgaben wahr, wozu insbesondere die Feuerstättenschau gehört. Im Rahmen der Feuerstättenschau besichtigen die bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger zweimal während der sieben Jahre ihrer Bestellung sämtliche Feuerungsanlagen in ihrem Kehrbezirk und überprüfen die Anlagen auf ihre Betriebs- und Brandsicherheit. Nach der Feuerstättenschau erlassen sie den Feuerstättenbescheid. Darin wird festgelegt, welche Schornsteinfegerarbeiten turnusgemäß zu veranlassen sind. Mit den im Feuerstättenbescheid festgelegten Arbeiten kann entweder der zuständige bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger selbst oder sogenannte freie Schornsteinfegerbetriebe beauftragt werden. Die Durchführung der Arbeiten durch freie Schornsteinfegerbetriebe ist dem zuständigen bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger anzuzeigen.
Eine Übersicht der für Ihre Gemeinde zuständige Bezirksschornsteinfegermeister finden Sie hier: