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- Genehmigungsverfahren nach Bundes-Immissionsschutzgesetz zur Errichtung und zum Betrieb einer Anlage zur Herstellung von Polyisocyanurat (PIR)-Hartschaumplatten in Kaisersesch
- Öffentliche Bekanntmachung des Vorhabens und der Auslegung des Antrages und der Unterlagen nach § 10 Abs. 3 BImSchG sowie der Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) nach § 19 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) - Genehmigungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) zur Errichtung und zum Betrieb von drei Windenergieanlagen in den Gemarkungen Macken (Landkreis Mayen-Koblenz) und Lütz (Landkreis Cochem-Zell)
- Öffentliche Bekanntmachung Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb einer Anlage zur Herstellung und Lagerung von Polyisocyanurat (PIR)-Hartschaumplatten in der Gemarkung Kaisersesch
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- Schwimmsportfest der Kurfürst-Balduin-Realschule plus und FOS Kaisersesch
- „B a B“ erfolgreich an der Realschule plus Cochem gestartet!
- Die Kurfürst-Balduin-Realschule plus Fachoberschule Kaisersesch sucht Verstärkung!
- Realschule plus Cochem ist Landesmeister im Geräteturnen
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Informationen für Gäste
Informationen für Gäste

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Freie Fahrt mit Bus und Bahn!
Diesen erstklassigen Service bieten Ihnen teilnehmende Beherbergungsbetriebe im Landkreis Cochem-Zell mit dem Gästeticket. Denn damit können Sie alle Busse und Züge des öffentlichen Personen-Nahverkehrs (ÖPNV/SPNV) im gesamten VRM-Gebiet während Ihres Aufenthalts kostenfrei nutzen. Und das täglich!
Der Freizeitverkehrsdienst bietet Ihnen vielfältige Möglichkeiten zum Wandern, Radfahren und für Ausflüge zu den zahlreichen Sehenswürdigkeiten und Attraktionen, die der Landkreis Cochem-Zell und Umgebung zu bieten haben ‒ und das ganz ohne Auto.
Nutzen Sie den öffentlichen Personennahverkehr und erkunden Sie den Landkreis Cochem-Zell mit seinen drei Landschaften ‒ Eifel - Mosel - Hunsrück.
Über 270 Betriebe mit mehr als 3.000 Gäste-Betten nehmen aktuell am Gästeticket teil und stellen Ihnen den „Freifahrtschein" zur Nutzung von Bus und Bahn zur Verfügung.
Teilnehmende Gastgeber
Das heißt für Sie ‒ Kosten sparen und stressfreier Urlaub!
Mit dem Gästeticket können Sie rund 120 Ausflugs- und Wanderziele, wie z. B. die Burg Eltz, das Moselland-Museum sowie den Moselsteig-Wanderweg kostenfrei erreichen. Sie sparen somit richtig Geld und können Ihren Urlaub bei Bedarf vielleicht sogar noch ein bisschen verlängern.
Weitere Vorteile:
Das meist komplizierte Lösen von Bahn-Fahrkarten am Automaten entfällt und auch auf die oft mühsame Parkplatzsuche können Sie getrost verzichten.
Außerdem erhalten Sie mit dem Gästeticket viele
Wichtige Hinweise & Nutzungsbedingungen
- Das Gästeticket gilt ausschließlich im ÖPNV des VRM-Gebiets (in Zügen in der 2. Klasse, nicht in IC oder ICE-Zügen) ‒ auf allen Bahn- und Buslinien. Auf einigen Buslinien im VRM-Gebiet auch darüber hinaus (z. B. mit der Linie 720 oder der Moselweinbahn ab Bullay bis Traben-Trarbach).
- Achten Sie darauf, dass das Gästeticket vollständig ausgefüllt ist (Name/Wohnort des Gastes, An- und Abreisedatum sowie inkl. Stempel Ihres Beherbergungsbetriebes). Kann der Abreisetag vorab nicht bestimmt werden, trägt Ihr Gastgeber den voraussichtlichen Tag Ihrer Abreise ein. Sollten Sie länger bleiben als vorgesehen, erhalten Sie ein neues Gästeticket.
- Nachträgliche Änderungen auf dem Gästeticket machen es als Fahrschein ungültig.
- Das Gästeticket gilt für die Personenbeförderung. Die Mitnahme von Fahrrädern ist werktags nach 09:00 Uhr sowie sonn- und feiertags ganztägig kostenfrei ‒ soweit es die Kapazitäten der Fahrzeuge ermöglichen (es gibt Sonderbedingungen für die RadBusse www.radbusse.de).
Nutzen Sie an Schultagen das Gästeticket in der Mittagszeit zwischen 12:00 und 14:00 Uhr möglichst nicht, um Überfüllungen der Busse zu vermeiden. - Für die Mitnahme von Tieren gelten die jeweiligen Tarifregelungen des Verkehrsverbundes Rhein-Mosel (VRM). In geschlossenen Boxen ist die Mitnahme kostenlos, ansonsten ist ein ermäßigter Einzelfahrschein zusätzlich zu lösen.
- Das Gästeticket gilt nur in Verbindung mit einem gültigen, amtlichen Lichtbildausweis der Person, die auf dem Gästeticket namentlich benannt ist. Kinder ab sechs Jahren benötigen ebenfalls ein eigenes Gästeticket.
- Das Gästeticket ist nicht übertragbar und kann man nicht kaufen. Sie erhalten es ausschließlich durch Ihren Gastgeber.
Denken Sie auch daran:
Beim Verlassen des VRM-Verbundgebietes mit Bus und Bahn müssen Sie ein sog. Anschluss-Ticket lösen; in Bussen geht dies im Fahrzeug, bei Regionalzügen bitte vor Fahrtantritt den Fahrschein-Automaten nutzen.