Verkehrseinschränkungen bei extremen Wetterverhältnissen
Extremwetter-Seite des VRM
Die Extremwetter-Seite finden Sie bei entsprechenden Wetterverhältnissen direkt auf der Startseite des Verkehrsverbunds Rhein-Mosel.
Im Normalbetrieb ist die Extremwetter-Seite nicht sichtbar. Sie wird erst aktiviert, sobald eine Meldung eingestellt wird. Es werden dann dort die einzelnen Meldungen der Verkehrsunternehmen dargestellt. Wenn keine Meldungen mehr aktiv sind, verschwindet die Seite wieder.
Für jeden Eintrag auf der Extremwetter-Seite wird zudem automatisiert ein entsprechender „Tweet“ erzeugt und über den neu eingerichteten Twitter-Account des VRM veröffentlicht. So ist es nun möglich, auch über internetfähige Mobilgeräte jederzeit informiert zu sein.
Da es aufgrund von extremen Wetterereignissen zu Verzögerungen kommen kann, sollte auch, wenn keine Informationen für Ihre Fahrt auf der Extremwetter-Seite aufgeführt sind, erst 30 Minuten nach der regulären Abfahrtszeit das Verkehrsunternehmen kontaktiert werden. Bei schlechter Witterung kann es zu einer erhöhten Anzahl an Anrufen kommen, daher kann es sein, dass es eine längere Zeit in Anspruch nimmt, das Verkehrsunternehmen zu erreichen. Da sich die Straßenverhältnisse von Ort zu Ort bei extremen Wetter stark unterscheiden und sich auch schnell wieder ändern können, ist es für die Verkehrsunternehmen jedoch auch schwierig am Telefon genaue Mitteilungen zu jeder Fahrt geben zu können.
Unter folgenden Kontaktdaten können Sie die Verkehrsunternehmen erreichen:
- Linienbündel Hunsrückhöhenstraße-Süd, Verkehrsbetriebe Rhein-Eifel-Mosel GmbH: 02633-200 96 00,
- Linienbündel Hunsrück-Mitte, Stemmler-Bus GmbH: 06762 4019353
- Linienbündel Oberes Mittelrheintal und Hunsrückhöhenstraße-Nord, KVG Zickenheiner GmbH: 0261 9846140
Die Aufteilung der Linien zu den Linienbündeln finden Sie unter der Rubrik „Die Linienbündel im Rhein-Hunsrück-Kreis".
Bitte beachten Sie: Nach den Beförderungsbedingungen des Verkehrsverbundes Rhein-Mosel kann ein Ausstieg nur an den Haltestellen selbst erfolgen. Möchte ein Fahrgast aussteigen, obwohl der Bus nicht an einer Haltestelle hält, kann er jedoch nicht zum Verbleib im Bus gezwungen werden, dennoch erfolgt der Ausstieg auf eigenes Risiko. Dabei spielen jedoch das Alter des Fahrgastes (z. B. Grundschulkind oder Kind, welches bereits eine weiterführende Schule besucht) sowie die örtlichen Gegebenheiten, an denen der Bus steht, eine Rolle.