EULLa
EULLa (Entwicklungsprogramm Umweltmaßnahmen, Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft) sind die Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen des Landes Rheinland-Pfalz. Die Teilnahme an den Programmteilen ist freiwillig, erfolgt bei Vertragsabschluss aber über eine Laufzeit von 5 Jahren.
EULLa-Teilnehmer erhalten über diesen Zeitraum Förderprämien für die jeweilige Maßnahmenumsetzung.
Wer kann an EULLa teilnehmen?
Die EULLa-Programmteile richten sich vorrangig an Landwirte und Winzer, die gemäß § 1 Abs. 5 des Gesetzes über die Alterssicherung der Landwirte (ALG) gewisse Mindestgrößen erfüllen.
Darüber hinaus bestehen für einige Programmteile abweichende Zuwendungsvoraussetzungen, die z.B. Privatpersonen eine Programmteilnahme ermöglichen. Hier kann Ihnen ihre zuständige Kreisverwaltung (Untere Landwirtschaftsbehörde) Auskunft über die Zuwendungsberechtigung erteilen.
Ist eine Teilnahme jederzeit möglich?
Nein. Einer Teilnahme geht grundsätzlich immer ein EULLa Antragsverfahren voraus. Nur während dieses Antragszeitraumes können Interessierte einen Antrag auf Teilnahme an einem oder mehreren Programmteilen bei Ihrer zuständigen Kreisverwaltung (Untere Landwirtschaftsbehörde) einreichen. Die Ankündigung des EULLa Antragsverfahrens erfolgt durch offizielle Pressemitteilungen des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau (MWVLW) und des Ministeriums für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten (MUEEF). Auch informiert das DLR u.a. durch Zeitungsartikel über die Antragstellung. Die Antragsunterlagen finden Sie in unserem Fachportal Agrarumwelt. Nach fristgerechter Abgabe bearbeitet die Kreisverwaltung die Anträge und schließt bis zum Jahresende die Bewirtschaftungsverträge mit den Antragstellern. Vertragsbeginn ist jeweils zum 01. Januar des Jahres nach der Antragstellung. Die Laufzeit der Verträge beträgt 5 Jahre.