Infos für positiv Getestete
Es gelten...
Zum 1. März fallen fast alle Corona-Vorschriften in Rheinland-Pfalz
- die Corona-Bekämpfungsverordnung und die Schutzmaßnahmenausnahmeverordnung des Landes RLP treten mit Ablauf des 28.02.2023 außer Kraft
- Beschäftige und Bewohner:innen medizinischer Einrichtungen müssen ab dem 1. März keine Maske mehr tragen.
Ausnahme: für Besucher:innen medizinischer Einrichtungen (Arztpraxen, Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen) bleibt die Maskenpflicht vorerst bis 07.04.2023 bestehen - die Testpflicht in Pflegeeinrichtungen und Krankenhäusern fällt ebenfalls weg
- auch für infizierte Personen besteht keine Maskenpflicht mehr, wird aber weiterhin empfohlen
Da somit alle bisherigen Testpflichten aufgehoben werden, wird das zuständige Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung (LSJV) auch keine Bürgerteststellen mehr beauftragen. Die Einrichtungen dürfen die Testungen aber weiter als Selbstzahlerleistung anbieten.