Trinkwasser
Trinkwasserhygiene
Das Gesundheitsamt überwacht in hygienischer und bakteriologischer Hinsicht alle Wasserversorgungsanlagen. Hierunter fallen Brunnen, Quellen, Sammelbehälter und Verteilungsanlagen. Dies betrifft zentrale Wasserversorgungsanlagen ebenso wie Hausbrunnen oder Hausinstallationen.
Weitere nützliche Links des Umweltbundesamtes (UBA) zum Trinkwasser - speziell für die eigene Hausinstallation - finden Sie hier:
Anzeigepflicht
Unternehmer und sonstige Inhaber einer Hausinstallation, die Trinkwasser im Rahmen einer öffentlichen oder gewerblichen Tätigkeit abgeben, müssen das Warmwasser in Großanlagen regelmäßig auf Legionellen (Bakterien/Umweltkeime) untersuchen lassen.
Bei Beanstandungen ist das unmittelbar dem Gesundheitsamt zu melden.
E-Mail: gesundheitsamt@cochem-zell.de
Eigenwasserversorgung
Die meist flachen, im oberflächennahen Erdreich gelegenen Brunnen sind in erhöhtem Maße durch Schadstoffeintrag gefährdet.
Häufig angetroffen werden vor allem erhöhte Nitratwerte und erhöhter Ammoniumgehalt, aber auch mikrobiologische Belastungen (zum Beispiel coliforme Bakterien, Escherichia coli, Enterokokken).
Um gesundheitlichen Beeinträchtigungen der Nutzer vorzubeugen, ist gesetzlich vorgeschrieben, dass die Betreiber dieser Anlagen jährlich mikrobiologische und spätestens alle drei Jahre chemische Untersuchungen durch akkreditierte Untersuchungsstellen durchführen lassen müssen. Das Gesundheitsamt bewertet diese Untersuchungsergebnisse und legt je nach dem angetroffenen Belastungsgrad des Trinkwassers den Umfang und die Häufigkeit der zu wiederholenden Untersuchungen fest.
Gesundes Trinkwasser aus eigenen Brunnen und Quellen | Umweltbundesamt