Infektionskrankheiten
Infektionskrankheiten sind ansteckende Erkrankungen, die durch bestimmte Krankheitserreger (u.a. Bakterien, Viren, Pilze) ausgelöst werden.
Die Beratung von Personen, die an einer übertragbaren Krankheit leiden oder von ihr bedroht sind, ist eine der Aufgaben des Gesundheitsamtes zur Verhütung von Infektionskrankheiten.
Im Falle einer Erkrankung gibt Ihnen das Gesundheitsamt auch gerne weitere Informationen zur Meldepflicht bzw. zur Wiederzulassung in Gemeinschaftseinrichtungen. Bei Gruppenerkrankungen z. B. in Altenheimen, Kindergärten oder Schulen berät das Gesundheitsamt die Verantwortlichen über Hygienemaßnahmen zur Eindämmung einer weiteren Ausbreitung der Infektion.
Das Gesundheitsamt erfasst ferner die meldepflichtigen übertragbaren Krankheiten (z. B. Läusebefall, Salmonellen, Noroviren, Rotaviren, Campylobacter, Influenzaviren, Tuberkulose u.v.m.), wertet diese Informationen aus und trifft die zur Verhütung und Bekämpfung erforderlichen Maßnahmen.
Dazu zählen:
- Beratung von Erkrankten
- Beratung von Gemeinschaftseinrichtungen
- Ermittlung der Herkunft von Infektionskrankheiten, Lebensmittelinfektionen
- Riegelungsimpfungen
- Medikamentöse Prophylaxe
- Beobachtungs-, Isolier- und Quarantänemaßnahmen