Badewasserüberwachung
Badeanstalten wie Frei-, Hallen-, Krankenhaus-, Hotel-, Schul- und Saunabäder werden in regelmäßigen Abständen auf bakteriologische und chemische Wasserqualität sowie auf den Zustand der technischen Anlagen überprüft.
Hierzu gehören:
- Entnehmen von Proben oder Anordnung von Probeentnahmen; Auswerten der Analyseergebnisse
- Anordnen und Überwachen notwendiger Schutzmaßnahmen nach pflichtgemäßem Ermessen (Desinfektion, bauliche oder technische Veränderung)
- zusätzliche Untersuchungen, Badeverbot, Schließung
- Erarbeiten von Sanierungsplänen bei auffälligen Wasserproben oder festgestellten technischen oder baulichen Mängeln
- Erstellen von Gutachten an die Ortspolizeibehörden zur Durchführung von Maßnahmen
- nach der Behebung der Mängel erneute Überprüfung der technischen Anlagen und Beprobung