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Kindertagespflege

Kindertagespflege


Die Kindertagespflege ist nach § 23 SGB VIII eine gesetzlich anerkannte Betreuungsform für Kinder im Alter von 0-14 Jahren und neben den Kindertagesstätten das zweite, wichtige Standbein der Kinderbetreuung im Landkreis Cochem-Zell.  

In einer kleinen Gruppe werden maximal 5 Kinder gleichzeitig stundenweise oder ganztags (ggf. auch am Wochenende und über Nacht) von einer qualifizierten Kindertagespflegeperson betreut. Diese familiennahe und flexible Betreuungsform ist somit besonders attraktiv für Eltern, die noch sehr junge Kinder haben oder durch außergewöhnliche Arbeitszeiten einer zeitlich flexiblen Kinderbetreuung bedürfen. 

Die Kindertagespflege bietet den Kindern besonders in den ersten Lebensjahren eine intensive Betreuung im kleinem Rahmen. Hier können die individuellen Bedürfnisse des Kindes berücksichtigt werden. Die Kindertagespflegeperson hat dabei die Möglichkeit, sich einzelnen Kindern und ihren Belangen intensiv zu widmen.


Als Kindertagespflegeperson (Tagesmutter / Tagesvater) …

  • haben Sie die Möglichkeit von zu Hause aus zu arbeiten und somit Familie und Beruf miteinander zu verbinden
  • sind Sie Ihr eigener Chef 
  • können Sie Kindern in einer kleinen Betreuungsgruppe von maximal 5 Kindern gleichzeitig bestmögliche Bindungs- und Förderangebote bieten
  • haben Sie analog zu anderen pädagogischen Tätigkeitsbereichen ein sicheres monatliches Einkommen 

Für eine Betreuung von 3 gleichzeitig anwesenden Kindern bei einer 20-Stunden-Teilzeitbeschäftigung pro Woche erhält eine qualifizierte Kindertagepflegeperson mit entsprechender Pflegeerlaubnis bereits eine monatliche Förderleistung von 1.950,00 € (650,00 € pro Kind) vom Jugendamt. Diese wird auch bei Krankheit und Urlaub bis zu vier zusammenhängenden Wochen weitergewährt.

Für eine Betreuung von 3 Kindern in Vollzeit mit einer 40-Stunden-Woche 3.993,00 € monatlich (1.331,00 € pro Kind).

Kindertagespflegepersonen können bei entsprechender Eignung und den räumlichen Voraussetzungen bis zu 5 Kinder gleichzeitig betreuen.


Die Betreuung und Förderung der Kinder findet vorrangig im Haushalt der Kindertagespflegeperson statt, es besteht jedoch auch die Möglichkeit die Betreuung im Haushalt der Erziehungsberechtigten oder in anderen geeigneten Räumen durchzuführen. 

Kindertagespflegepersonen sind selbstständig tätig. Aufwendungen für Kranken- und Pflegeversicherung sowie für die Altersvorsorge werden hälftig vom Jugendamt erstattet. Der Jahresbeitrag der Berufsgenossenschaft wird in vollem Umfang erstattet. Sie benötigen eine Pflegeerlaubnis, welche durch die Fachberatung ausgestellt wird und die persönliche Eignung sowie kindgerechte Räume bescheinigt. Als fachliche Voraussetzungen zur Ausübung der Tätigkeit als Kindertagespflegeperson gehören eine Qualifizierungsmaßnahme nach den geltenden Standards des Deutschen Jugendinstituts oder ein vergleichbarer pädagogischer Abschluss.

Darüber hinaus berät die Fachberatung sowohl Eltern als auch Kindertagespflegepersonen oder auch Personen, die sich für diese Tätigkeit interessieren, in allen Fragen rund um das Thema Kindertagespflege.

Die Fachberatung vermittelt Eltern geeignete Kindertagespflegepersonen und gibt Hinweise zur finanziellen Förderung durch das Jugendamt. 


Die Belange der Kindertagespflege im Kreis Cochem-Zell werden durch die aktuelle Satzung vom 01.07.2023 geregelt. Hier finden Sie die


SAtzung zur Kindertagespflege

Entgeltleistungen in der Kindertagespflege ab dem 01.07.2023

Kostenbeitragstabelle für Eltern