Jugendtaxi
Jugendtaxi
Das Jugendtaxi im Landkreis Cochem-Zell gibt es bereits seit dem Jahr 2007. Ziel des Projektes war und ist es, sogenannte „Disco-Unfälle" zu vermeiden.
Was müsst Ihr beachten?
- Ihr müsst zwischen 16 und 21 Jahre alt sein.
- Das Jugendtaxi fährt Freitag- und Samstagabend, in den Nächten vor Feiertagen und an Fastnacht in der Zeit von 22:00 Uhr bis 06:00 Uhr.
- Der Zielort muss im Landkreis Cochem-Zell liegen.
- Pro beförderter Person wird ein Fahrtkostenzuschuss von 3,00 Euro gewährt.
- Bitte meldet größere Gruppen (mehr als 8 Personen) vor der Fahrt an.
- Ihr müsst zwischen 16 und 21 Jahre alt sein.
Wer fährt Euch nach Hause?
Taxiunternehmen in der Region Cochem Ort Tel.: Vereinigte Verkehrsbetriebe GmbH Cochem 02671/8080 Charly's Taxi Ellenz-Poltersdorf 0170/9051877 Taxi-Reuter Treis-Karden 02672/1407 Taxiunternehmen in der Region Kaisersesch Ort Tel.: Eifelland-Reisen Kaisersesch 02653/1559 Escher Kleinbus und Mietwagen Kaisersesch 02653/8559 Jürgen Gierke Kaisersesch 02653/3379 Taxiunternehmen in der Region Zell Ort Tel.: Fahrdienst Hans-Werner Olbermann Blankenrath 06545/1789 Nobbys Fahrdienst St. Aldegund 06542/1814141
Fragen und Antworten:
1. Wenn ich meinen Personalausweis vergessen habe, kann ich dann vom Jugendtaxi ausgeschlossen werden?
Hat der Taxifahrer ernsthafte Zweifel, ob Du nutzungsberechtigt bist, kann er grundsätzlich die Vorlage des Personalausweises, eines Führerscheins oder eines anderen Legitimationspapiers (Schülerausweis etc.) verlangen. Sollten sich die Zweifel nicht ausräumen lassen, entfällt ggf. der Zuschuss in Höhe von 2 €. Die Beförderung erfolgt dann zu den gewöhnlichen Taxi-Konditionen.
2. Können auch Personen, die jünger als 16 oder älter als 21 Jahre sind das Jugendtaxi nutzen?
Personen unter 16 oder über 21 Jahren, die mit anderen (16- bis 21-Jährigen) als Gruppe unterwegs sind, können grundsätzlich das Jugendtaxi in Anspruch nehmen. Diese Nutzer erhalten jedoch keinen Zuschuss in Höhe von 2 €.
3. Kann das Jugendtaxi nur am Wochenende genutzt werden?
Das Jugendtaxi kann nicht nur freitags und samstags nachts, sondern auch an den Tagen vor Feiertagen sowie in der Zeit zwischen Weiberdonnerstag und Fastnachtdienstag jeweils zwischen 22:00 und 06:00 Uhr genutzt werden.
4. Können auch Personen aus verschiedenen Orten zusammen das Jugendtaxi nutzen?
Dies ist generell möglich. Eine/r der Mitfahrenden muss jedoch im Taxischein als Zielort seinen Wohnort angegeben haben.
5. Kann das Jugendtaxi auch für (Hin-)Fahrten zu einer Veranstaltung genutzt werden?
Leider nein. Das Jugendtaxi kann nur für entsprechende Rückfahrten genutzt werden. Die Hinfahrten müssen von Dir/Euch selbst organisiert werden.
6. Was ist mit Freunden, die nicht aus dem Landkreis kommen, dort aber übernachten?
Eine Mitfahrt dieser Personen im Jugendtaxi ist möglich. Allerdings wird der Zuschuss in Höhe von 2 € grundsätzlich nur für Personen gewährt, die ihren Hauptwohnsitz im Landkreis Cochem-Zell haben.
7. Muss der Veranstaltungsort im Landkreis Cochem-Zell liegen?
Nein, entscheidend ist, dass das Fahrziel im Landkreis Cochem-Zell liegt. Weitere Voraussetzung ist, dass die Fahrt von Wittlich, Mayen, Daun oder einem anderen Ort außerhalb des Landkreises nach Hause mit einem Taxiunternehmen aus dem Landkreis Cochem-Zell erfolgt. Für die Rückfahrt von einer Veranstaltung im Rhein-Hunsrück-Kreis können aufgrund der Kooperation mit dem Jugendtaxi des Rhein-Hunsrück-Kreises auch die dort beteiligten Taxiunternehmen genutzt werden.
8. Wer füllt den Mitfahr-/Taxischein aus?
Grundsätzlich soll dieser von den Jugendtaxinutzern ausgefüllt werden. Die Taxifahrer sind aber gerne bei Fragen behilflich. Der Taxi-/Mitfahrschein könnt ihr euch hier im Vorfeld herunterladen und ausfüllen.
9. Muss die Fahrt vorher als Jugendtaxi-Fahrt angemeldet werden?
Es empfiehlt sich, bei Anforderung des Taxis bereits darauf hinzuweisen, dass die Fahrt im Rahmen des Jugendtaxis durchgeführt werden soll. Größere Gruppen (ab 8 Personen) werden gebeten, die Fahrt frühzeitig anzumelden.
10. An wen kann ich meine Beschwerden richten?
Ansprechpartner ist entweder
- das Taxiunternehmen, welches die betreffende Fahrt durchgeführt hat
oder
- bei grundsätzlichen Schwierigkeiten oder bei Problemen mit dem jeweiligen Taxiunternehmen könnt Ihr Euch an die Kreisverwaltung Cochem-Zell, Fachbereich Jugend und Familie, E-Mail: jugendtaxi@cochem-zell.de wenden.