Unterhaltsvorschuss
Unterhaltsvorschuss
Alleinerziehende, die keinen oder nicht regelmäßig Unterhalt vom anderen Elternteil erhalten, können Unterhaltsvorschussleistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz (UVG) beantragen.
Anspruchsberechtigung
Anspruch auf Unterhaltsvorschuss besteht grundsätzlich, soweit das Kind
- das zwölfte Lebensjahr noch nicht vollendet hat,
- bei einem seiner Elternteile lebt, der ledig, verwitwet, geschieden oder von seinem Ehegatten dauernd getrennt lebend ist und
- nicht oder nicht regelmäßig Unterhalt vom anderen Elternteil erhält.
Zum 01. Juli 2017 wurden die Regelungen ausgeweitet, so dass unter bestimmten Voraussetzungen auch für Kinder von 12-17 Jahren ein Anspruch besteht, wenn- das Kind keine Leistungen nach dem SGB II erhält oder
- durch die Unterhaltsleistung die Hilfebedürftigkeit nach dem SGB II vermieden werden kann oder
- der betreuende Elternteil neben dem Kindergeld über ein Bruttoeinkommen von mindestens 600 € monatlich verfügt.
Höhe der Leistung
für Kinder von 0-5 Jahren 230,00 Euro monatlich
für Kinder von 6-11 Jahren 301,00 Euro monatlich
für Kinder von 12-17 Jahren 395,00 Euro monatlichDie Zahlung endet spätestens, wenn das Kind bzw. der Jugendliche 18 Jahre alt wird.
Von den Unterhaltsvorschussbeträgen werden abgezogen:
- Unterhaltszahlungen des anderen Elternteils
- Waisenbezüge
- bei Kindern, die keine allgemeinbildende Schule mehr besuchen, unter bestimmten Voraussetzungen das Einkommen des Kindes
Der Unterhaltsanspruch geht in Höhe der Unterhaltsvorschussleistung vom Kind auf das Land Rheinland-Pfalz über. Der unterhaltspflichtige Elternteil wird zur Erstattung aufgefordert.Fristen
Die Bewilligung erfolgt grundsätzlich rückwirkend zum 01. des Monats, in dem der Antrag gestellt wird.
Wo und in welcher Form reiche ich meine Unterlagen ein?
Der Antrag ist schriftlich auf dem Postweg mittels Antragsformular bei der Unterhaltsvorschussstelle einzureichen. Das aktuelle Antragsformular, ein Merkblatt mit wichtigen Informationen, eine Checkliste der zur Antragstellung erforderlichen Unterlagen sowie Informationen zum Datenschutz finden Sie in der rechten Spalte im Downloadbereich. Anträge können auf Anfrage auch zugesandt werden.
Postanschrift:
Kreisverwaltung Cochem-Zell
Referat 51 - Unterhaltsvorschuss -
Endertplatz 2
56812 CochemGerne können Sie die Unterlagen auch nach vorheriger Terminvereinbarung persönlich abgeben.
Ab sofort ist es den Antragstellern möglich, den Antrag auf Unterhaltsvorschuss auch online zu stellen. Mit dem Smartphone oder am PC beschäftigen sich die Nutzer mit Fragen zu ihrer Lebenssituation, ähnlich wie auch im Antrag im Papierformat. Den entsprechenden Online-Antrag finden Sie auf der rechten Seite über den Ansprechpartnern.
Weitere allgemeine Informationen
- Broschüre: Der Unterhaltsvorschuss für Alleinerziehende und Ihre Kinder
- Bundesministerium: Unterhaltsvorschuss Familienleistungen
Bei den Unterhaltsvorschuss hinausgehenden Kindesunterhalt kümmert sich die