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Vater und Tochter händehaltend beim Spaziergang

Pflegekinderdienst

Pflegekinderdienst

Dargestellt ist ein kleines Mädchen, dass sich an einer horizontalen Stange festhält und von seiner Mutter gehalten wird.


  1. Kinder und Jugendliche in Pflegefamilien

Es geht vor allem um die Kinder und Jugendlichen zwischen 0 und 12 Jahren, die aufgrund von Erziehungs- und Versorgungsdefiziten für eine kurze oder längere Zeit nicht mehr in ihrer Herkunftsfamilie leben können. Die Gründe hierfür können unterschiedlich sein. Ziel ist, diesen Kindern wieder familiäre Geborgenheit, Sicherheit und Vertrauen zu geben und gute Entwicklungsmöglichkeiten zu eröffnen.


2. Wir als Pflegeeltern

  • Was muss ich mitbringen?

    • Geduld und Belastbarkeit
    • Kommunikations- und Lernfähigkeit
    • Die Kinder an dem Punkt abholen können, an dem sie sich befinden
    • Intaktes soziales Netzwerk
    • Erfahrung im Umgang mit Kindern
    • Fortbildungsbereitschaft
    • Bereitschaft zur Zusammenarbeit mit den Fachkräften des Jugendamtes und der Herkunftsfamilie
    • ausreichenden Wohnraum, wirtschaftliche Stabilität, eine gute Gesundheit und zeitliche Flexibilität
  • Wie lange bleiben Pflegekinder in der Familie?

    Das ist in jedem Einzelfall unterschiedlich. Viele Pflegekinder leben über mehrere Jahre, manchmal bis zur Volljährigkeit und darüber hinaus bei den Pflegeeltern.

    Manche Kinder bleiben für kurze Zeit in der Pflegefamilie, weil es nur einer kurzen Übergangszeit bedarf, bis die krisenhafte Situation im Elternhaus beendet ist. Das kann zum Beispiel der Fall sein, wenn die Eltern für einen bestimmten Zeitraum im Krankenhaus bzw. zur Kur oder inhaftiert waren.

    Pflegekinder sollten den Kontakt zu ihren leiblichen Eltern halten, mit dem grundsätzlichen Ziel zu diesen zurückzukehren. Alle Pflegefamilien haben die Aufgabe, nach Möglichkeit die Kontakte zwischen dem Pflegekind und seinen Eltern zu erhalten bzw. diese mit Unterstützung der Fachkräfte des Jugendamtes  wiederherzustellen.

  • Welche Unterstützung erhalten Pflegeeltern?

    Die Aufnahme eines Pflegekindes wird vom Pflegekinderfachdienst begleitet. Auch später ist dieser in Form von pädagogischer Beratung für alle Fragen und Hilfestellungen (u. a. im Umgang mit den Herkunftseltern und rechtliche Hinweise) für Sie da.

    Darüber hinaus wird durch das Jugendamt der finanzielle Bedarf des Pflegekindes durch die Zahlung eines altersgestaffelten monatlichen Pflegegeldes nach Festlegung des Landesjugendamtes abgedeckt. Bei Bedarf können auf vorherigen Antrag einmalige Beihilfen oder Zuschüsse zur Erstausstattung, bei wichtigen persönlichen Anlässen, Ferienreisen, Schul- und Berufsbildung u. a. gewährt werden.

  • Wie wird man Pflegeeltern?

    Haben wir Ihr Interesse geweckt? Dann setzen Sie sich mit uns in Verbindung.

    Unser Pflegekinderfachdienst wird dann mit Ihnen ein Beratungsgespräch vereinbaren, in welchem Ihre individuellen Möglichkeiten besprochen werden und Sie alles über die Inpflegenahme von Kindern erfahren. Der Pflegekinderdienst prüft im Anschluss daran die Geeignetheit der Bewerber.