Hilfe für unbegleitete minderjährige Ausländer:innen
Unbegleitete minderjährige Ausländer:innen
Im deutschen Asylverfahren gelten Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren als minderjährig.
Reisen diese ohne Begleitung eines für sie verantwortlichen Erwachsenen in einen Mitgliedsstaat der EU ein oder werden dort ohne Begleitung zurückgelassen, gelten sie als Unbegleitete Minderjährige.
Hilfe erhalten Sie von unseren Ansprechpartner:innen der Kreisverwaltung Cochem-Zell.