Im Bürgerportal Cochem-Zell finden Sie Verwaltungsdienste, Zuständigkeiten und Ansprechpartner des Landkreises Cochem-Zell und der vier Verbandsgemeinden Cochem, Kaisersesch, Zell und Ulmen.

Kitabedarfsplanung

Kitabedarfsplanung

Das Jugendamt hat nach dem Kindertagesstättengesetz Rheinland-Pfalz die Aufgabe, ein ausreichendes Angebot an Kindergartenplätzen sowie an Plätzen zur Tagesbetreuung von Klein- und Schulkindern zu gewährleisten. Der Landkreis Cochem-Zell ist somit als örtlicher Träger der öffentlichen Jugendhilfe bzw. Träger des Jugendamtes im Rahmen seiner Jugendhilfeplanung dazu verpflichtet, eine Bedarfsplanung für die Tagesbetreuungsangebote für Kinder zu betreiben. 

Die Kindertagesstättenbedarfsplanung zielt demnach darauf ab, entsprechend ausreichende Betreuungsplätze anzubieten, um die erforderlichen Bedarfe vor Ort, im Sinne der Kinder und Familien unter dem Gesichtspunkt von Vereinbarkeit von Beruf und Familie, verlässlich abdecken zu können. 


Kindertagesstättenbedarfsplan


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