Insofa - Kinderschutzberatung
Insoweit erfahrene Fachkraft
Personen, die beruflich im Kontakt mit Kindern und Jugendlichen stehen, haben nach § 8b SGB VIII einen gesetzlichen Anspruch auf eine Beratung durch eine insoweit erfahrene Fachkraft. Hierbei können Fachkräfte verschiedenster Institutionen eine mögliche Kindeswohlgefährdung anonymisiert schildern. Gemeinsam mit der Insofa (Insoweit erfahrene Fachkraft) werden diese Punkte besprochen und anhand dessen verschiedene Schutzmaßnahmen entwickelt. Sollten auch diese Schutzmaßnahmen keine Verbesserung der Situation zur Folge haben, kann die entsprechende Institution eine offizielle Meldung nach § 8a SGB VIII beim Jugendamt tätigen.