Schulbuchausleihe / Lernmittelfreiheit
Schulbuchausleihe / Lernmittelfreiheit
Um Eltern finanziell zu entlasten gibt es in den allgemeinbildenden Schulen, in bestimmten Bildungsgängen der Berufsbildenden Schulen und in den Grundschulen eine Schulbuchausleihe.
Das System der Schulbuchausleihe in Rheinland-Pfalz untergliedert sich in die Lernmittelfreiheit (unentgeltliche Ausleihe) und die Ausleihe gegen Gebühr (entgeltliche Ausleihe).
Wer kann an der Schulbuchausleihe teilnehmen?
Die Teilnahme an der Schulbuchausleihe ist freiwillig. Schülerinnen und Schüler folgender Schulen in Trägerschaft des Landkreises Cochem-Zell können an der Schulbuchausleihe teilnehmen:
- Berufsbildende Schule Cochem in folgenden Bildungsgängen: Berufsfachschule I und II; Höhere Berufsfachschule I und II; Berufsoberschule I und II
- Grund- und Realschule Plus Treis-Karden
- Integrierte Gesamtschule Zell
- Martin-von-Cochem-Gymnasium
- Realschule Plus Cochem
- Realschule Plus und Fachoberschule Kaisersesch
- Realschule Plus Vulkaneifel, Ulmen/Lutzerath
Die Schulbuchausleihe für die Schülerinnen und Schüler der übrigen Grundschulen im Landkreis Cochem-Zell wird über die jeweilige Verbandsgemeinde organisiert.
Für Schülerinnen und Schüler der Förderschulen und des Berufsvorbereitungsjahrs bleibt es bei der schon praktizierten kostenfreien Ausleihe von Schulbüchern.
Bei der Grundschule St. Martin Düngenheim erfolgt die Antragstellung bei der Schule
Welche Möglichkeiten der Teilnahme gibt es?
Es wird zwischen der entgeltlichen und der unentgeltlichen Schulbuchausleihe unterschieden.
Unentgeltliche Schulbuchausleihe: Eltern, deren Einkommen bestimmte Grenzen nicht überschreitet, erhalten im Rahmen der unentgeltlichen Schulbuchausleihe Schulbücher, ersetzende sowie notwendige, ergänzende Druckschriften wie Arbeitshefte auf Antrag kostenlos.
Entgeltliche Schulbuchausleihe: Eltern, deren Einkommen über den Einkommensgrenzen liegt, können Schulbücher gegen eine Gebühr ausleihen.
Welche Fristen sind zu beachten?
Bei den Fristen muss man zwischen der unentgeltlichen und entgeltlichen Ausleihe unterscheiden:
Unentgeltliche Schulbuchausleihe: Um an der unentgeltlichen Ausleihe teilnehmen zu können, muss ein Antrag bei der Kreisverwaltung Cochem-Zell gestellt werden. Dieser muss bis zum 15.03. eines jeden Jahres für das folgendes Schuljahr abgegeben werden. Hier gelangen Sie zur Beantragung.
Entgeltliche Schulbuchausleihe: Die Anmeldefrist für die Anmeldung zur entgeltlichen Ausleihe ändert sich von Jahr zu Jahr und ist abhängig vom Termin der Sommerferien und sind ebenso auf der Internetseite der Schulbuchausleihe in Rheinland-Pfalz einsehbar.Hier gelangen Sie zur Beantragung.
Welche Gebühren fallen bei der entgeltlichen Ausleihe an?
Bei der entgeltlichen Ausleihe ist die Gebühr abhängig von den ausgeliehenen Schulbüchern. Für ein einjährig verwendetes Schulbuch wird eine Gebühr von einem Drittel des Ladenpreises erhoben. Für ein zwei- oder dreijährig verwendetes Schulbuch fällt eine Gebühr von einem Sechstel des Ladenpreises pro Schuljahr an.
Wo erhalte ich weitere Informationen?
Alle Fragen im Zusammenhang mit der Lernmittelfreiheit oder der Ausleihe gegen Gebühr für die oben genannten Schulen beantwortet die Kreisverwaltung Cochem-Zell als zuständiger Schulträger.
Besucht Ihr Kind eine Grundschule, wenden Sie sich bitte an die jeweilige Verbandsgemeinde.
Weitere Informationen zur Schulbuchausleihe erhalten Sie auch im Internet unter www.LMF-online.rlp.de.