Im Bürgerportal Cochem-Zell finden Sie Verwaltungsdienste, Zuständigkeiten und Ansprechpartner des Landkreises Cochem-Zell und der vier Verbandsgemeinden Cochem, Kaisersesch, Zell und Ulmen.
Mädchen schreibt mit einem Stift auf einen Block

Bildung & Teilhabe

Bildung & Teilhabe

Verschiedene Begriffe zum Bildungspaket.

Das Bildungs- und Teilhabepaket unterstützt Familien, die im Bezug einer Sozialleistung stehen. Kindern soll zum Beispiel eine Teilnahme am gemeinsamen Mittagessen in der Schule oder der Kita, eine Mitgliedschaft in einem Verein oder eine Lernförderung ermöglicht werden.

Schülerinnen und Schüler können diese Leistungen bis einschließlich 24 Jahre erhalten, sofern sie eine allgemein- oder berufsbildende Schule besuchen und keine Ausbildungsvergütung bekommen. Ein Anspruch auf Leistungen für Bildung und Teilhabe besteht in der Regel ab Beginn des Monats, in dem der Antrag gestellt wird und längstens für den aktuellen Bewilligungszeitraum der laufenden Sozialleistung bzw. im Rahmen des laufenden Kindergarten- oder Schuljahres.

Nähere Informationen


Dargestellt sind Kinder in einer Kantine, die ihr essen zu sich nehmen.

Anspruchsberechtigt

Anspruchsberechtigt sind Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene aus Familien die

  • Arbeitslosengeld II/Sozialgeld
  • Sozialhilfe nach SGB XII
  • Wohngeld
  • Kinderzuschlag oder
  • Leistungen nach § 2 des Asylbewerberleistungsgesetzes

erhalten.


Unterstützungsmöglichkeiten

Welche Maßnahmen werden unterstützt?

Was wird bezahlt?

Welche Unterlagen sind erforderlich?

Mittagessen
  • gemeinsames Mittagessen in Schule oder Kindertageseinrichtung
Im Antrag „Mittagessen“ ankreuzen

Schul- und Kindergartenausflüge, 

Klassenfahrten

  • Ausflüge, mehrtägige Klassenfahrten oder Studienfahrten
  • Übernachtung, Fahrt, Verpflegung und Eintrittsgelder

Im Antrag „Ausflüge“ ankreuzen

  • Anlage 1 von der Schule oder Kindertageseinrichtung ausfüllen lassen
Persönlicher Schulbedarf
  • Pauschale (116 Euro im August und 65 Euro im Februar) zur Anschaffung von Schulranzen, Sportzeug, Material zum Schreiben, Rechnen, Malen oder Basteln
Im Antrag „Schulbedarf“ ankreuzen
Lernförderung (Nachhilfe)
  • Lernförderung für Schülerinnen und Schüler, soweit diese geeignet und zusätzlich erforderlich ist, um die wesentlichen Lernziele zu erreichen. Auf eine bestehende Versetzungsgefährdung kommt es dabei nicht an.
  • Nachhilfeunterricht muss außerhalb der Schule stattfinden
  • Nachhilfeangebote der Schule (Förderkurse) sind vorrangig wahrzunehmen

Im Antrag „Lernförderung/Nachhilfe“ ankreuzen

  • Anlage 3 über Lernförderbedarf von der Schule ausfüllen lassen
  • Kopie des letzten Zeugnisses
    (Bewilligung für Fächer ab Zeugnisnote 4 und schlechter)
  • Vorschlag, wer die Nachhilfe erteilen kann
Sport, Musik, Freizeit

Bedarfe zur Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben bis zum 18. Lebensjahr in der Gemeinschaft in Höhe von bis zu 15 Euro monatlich bzw. maximal 180 Euro jährlich, wahlweise einsetzbar für

  • Mitgliedsbeiträge in den Bereichen Sport, Spiel, Kultur und Geselligkeit,
  • Unterricht in künstlerischen Fächern (z. B. Musik- oder Ballettunterricht),
  • vergleichbare angeleitete Aktivitäten der kulturellen Bildung,
  • die Teilnahme an Freizeiten oder Spiel- und Krabbelgruppen,
  • Aufwendungen im Zusammenhang mit den Teilhabeaktivitäten, insbesondere Ausrüstungsgegenstände, die für die Ausübung einer konkret benannten Teilhabe am sozialen oder kulturellen Leben zwingend benötigt werden (z.B. ein Musikinstrument für den Musikverein, Fußballschuhe für die Teilnahme am Vereinssport im Fußballverein oder andere wichtige Utensilien).

Im Antrag „Soziale Teilhabe“ ankreuzen

  • Anlage 4 vom jeweiligen Verein oder Freizeitanbieter ausfüllen lassen
Schülerbeförderung
  • Fahrt zur nächstgelegenen Schule des gewählten Bildungsgangs, soweit die Aufwendungen nicht von Dritten übernommen werden.

Im Antrag „Schülerbeförderung“ ankreuzen

  • Anlage 2 über die  Schülerbeförderung ausfüllen lassen mit Nachweis des Fahrkartenpreises

Antragsstellung

Für jede Person (Kind, Jugendlicher, junger Erwachsener bis 25 Jahre) ist ein eigenes Antragsformular zu benutzen. Mit dem Antrag können mehrere Leistungen beantragt werden.

Dem Antrag ist eine Kopie des aktuellen Bewilligungsbescheides über den Bezug der anspruchsbegründenden Hauptleistung (z.B. Arbeitslosengeld II) beizufügen.


Die Antragsunterlagen finden Sie im Bürgerportal Cochem-Zell: