Bildung & Teilhabe
Bildung & Teilhabe
Das Bildungs- und Teilhabepaket unterstützt Familien, die im Bezug einer Sozialleistung stehen. Kindern soll zum Beispiel eine Teilnahme am gemeinsamen Mittagessen in der Schule oder der Kita, eine Mitgliedschaft in einem Verein oder eine Lernförderung ermöglicht werden.
Schülerinnen und Schüler können diese Leistungen bis einschließlich 24 Jahre erhalten, sofern sie eine allgemein- oder berufsbildende Schule besuchen und keine Ausbildungsvergütung bekommen. Ein Anspruch auf Leistungen für Bildung und Teilhabe besteht in der Regel ab Beginn des Monats, in dem der Antrag gestellt wird und längstens für den aktuellen Bewilligungszeitraum der laufenden Sozialleistung bzw. im Rahmen des laufenden Kindergarten- oder Schuljahres.
Anspruchsberechtigt
Anspruchsberechtigt sind Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene aus Familien die
- Arbeitslosengeld II/Sozialgeld
- Sozialhilfe nach SGB XII
- Wohngeld
- Kinderzuschlag oder
- Leistungen nach § 2 des Asylbewerberleistungsgesetzes
erhalten.
Unterstützungsmöglichkeiten
Welche Maßnahmen werden unterstützt? | Was wird bezahlt? | Welche Unterlagen sind erforderlich? |
Mittagessen |
| Im Antrag „Mittagessen“ ankreuzen |
Schul- und Kindergartenausflüge, Klassenfahrten |
| Im Antrag „Ausflüge“ ankreuzen
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Persönlicher Schulbedarf |
| Im Antrag „Schulbedarf“ ankreuzen |
Lernförderung (Nachhilfe) |
| Im Antrag „Lernförderung/Nachhilfe“ ankreuzen
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Sport, Musik, Freizeit | Bedarfe zur Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben bis zum 18. Lebensjahr in der Gemeinschaft in Höhe von bis zu 15 Euro monatlich bzw. maximal 180 Euro jährlich, wahlweise einsetzbar für
| Im Antrag „Soziale Teilhabe“ ankreuzen
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Schülerbeförderung |
| Im Antrag „Schülerbeförderung“ ankreuzen
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Antragsstellung
Für jede Person (Kind, Jugendlicher, junger Erwachsener bis 25 Jahre) ist ein eigenes Antragsformular zu benutzen. Mit dem Antrag können mehrere Leistungen beantragt werden.
Dem Antrag ist eine Kopie des aktuellen Bewilligungsbescheides über den Bezug der anspruchsbegründenden Hauptleistung (z.B. Arbeitslosengeld II) beizufügen.