Untere Denkmalschutzbehörde
Untere Denkmalschutzbehörde
Der Begriff des Denkmals umschreibt Gebäude aus der Vergangenheit, an deren Erhaltung ein öffentliches Interesse besteht. Dieses Interesse wird aus geschichtlichen, wissenschaftlichen, künstlerischen oder städtebaulichen Aspekten verfolgt.
Bei einem Denkmal handelt es sich meist um Ortsbild prägende Wohngebäude aus Fachwerk oder Bruchstein.
Aber auch Mühlen und Hofanlagen, Kirchen, Kapellen und Wegekreuze, Burgen und Burgruinen, Wehr- und Befestigungsanlagen, Brunnen- und Wasserpumpen sowie viele historische Ortskerne, Friedhöfe, Parkanlagen, einzelne Straßenzüge oder als bauliche Gesamtanlagen zusammengefasste Gebäudekomplexe, wie zum Beispiel Klöster, werden als Denkmal definiert.
Im rheinlandpfälzischen Denkmalschutzgesetz unterscheidet man Einzeldenkmäler und Denkmalzonen.
Formulare
Antrag auf denkmalrechtliche Genehmigung
Themen
Merkblatt Denkmal allgemein
Merkblatt Denkmalrechtliche Genehmigung
PV- & Solarthermieanlagen auf Kulturdenkmäler
Denkmalzonen im Kreis Cochem-Zell