Im Bürgerportal Cochem-Zell finden Sie Verwaltungsdienste, Zuständigkeiten und Ansprechpartner des Landkreises Cochem-Zell und der vier Verbandsgemeinden Cochem, Kaisersesch, Zell und Ulmen.
Verschiedene Werkzeuge auf einem Tisch liegend ohne Anordnung.

Untere Bodenschutzbehörde

Untere Bodenschutzbehörde

Eine Hand voller Naturboden.

Der Boden ist eine unverzichtbare Lebensgrundlage für Natur und Gesellschaft, deren Entwicklung und nachhaltige Nutzbarkeit. Boden ist nicht vermehrbar und verfügt über eine nur begrenzte Belastbarkeit. Einmal geschädigter Boden erneuert und erholt sich - wenn überhaupt - nur sehr langsam. Bedrohliche Gefahren können sich aus einer schleichenden Anreicherung umweltgefährdender Stoffe im Boden ergeben.

Neben Wasser und Luft ist auch der Schutz des Bodens als weiteres Objekt des Umweltschutzes rechtlich festgelegt worden. Bei allen Einwirkungen auf den Boden ist der Vorsorge-Grundsatz des sparsamen und schonenden Umganges mit Grund und Boden zu beachten, um die natürlichen Bodenfunktionen in ausreichendem Maß zu erhalten. Schädliche Bodenveränderungen oder Altlasten sind zu sanieren. So kann gleichzeitig die Vielfalt der Nutzungsmöglichkeiten für kommende Generationen bewahrt werden.

Die untere Bodenschutzbehörde ist für die Um- und Durchsetzung der Rechtsvorschriften zum Bodenschutz im Kreis Cochem-Zell zuständig. Die Aufgaben der unteren Bodenschutzbehörde verteilen sich im Wesentlichen auf zwei Tätigkeitsschwerpunkte - den Bereich des gefahrenbezogenen Bodenschutzes und den Vorsorgebereich in der Bauleit- und Genehmigungsplanung.

Die Aufgabenschwerpunkte liegen dabei in:

  • Erfassen und Bewerten von altlastverdächtigen Flächen, Altlasten sowie Verdachtsflächen und Flächen mit schädlichen Bodenveränderungen
  • Durchführen und Anordnen von Untersuchungen zur Gefahrerforschung, Überwachungsmaßnahmen und ggf. von Sanierungsmaßnahmen zur Abwehr von Gefahren, die von Altlasten oder schädlichen Bodenveränderungen ausgehen
  • Informieren und Beraten von Grundstückseigentümern, Kommunen und Planern beim Umgang mit Altlasten und schädlichen Bodenveränderungen
  • Verfassen von fachtechnischen Stellungnahmen im Rahmen von Bauleitplanungen und Baugenehmigungsverfahren
  • Überwachen des Auf- und Einbringens von Materialien (z. B. Bodenmaterial, Baggergut) auf oder in den Boden

Darüber hinaus erfolgt ein Mitwirken bei der Bauleitplanung, bei Baugenehmigungen und den Plangenehmigungs- und feststellungssverfahren. Zuständig ist die Untere Bodenschutzbehörde bei der Kreisverwaltung Cochem-Zell auch für die Überwachung der Lagerung wassergefährdender Stoffe; bei Unfällen mit wassergefährdenden Stoffen erfolgt die Einleitung notwendiger Sofortmaßnahmen.


Antrag auf Aufbringung von Bodenmaterial auf Böden

Antrag auf Auskunft

Merkblatt Bodenschutz