Dorferneuerung
Dorferneuerung
Die Dorferneuerung hat das Ziel, die Dörfer lebenswerter und funktionsfähiger zu machen und sie mit ihrem jeweiligen regionalen Charme zu erhalten. Im Förderprogramm der Dorferneuerung werden Kommunen und private Investoren unterstützt, ihr Dorf fit zu machen für eine vielversprechende Zukunft. Die Dorferneuerung ergreift damit aktiv Maßnahmen gegen den demografischen Wandel.
Inhalt:
- Voraussetzungen
- Antragsstellung
- Antragsverfahren
- Art und Höhe der Förderung
- Ausschluss von Doppelförderung
- Außengestaltung
1. Voraussetzungen
Das Förderprogramm der privaten Dorferneuerung unterstützt Bauvorhaben privater Bauherren mit einem Zuschuss. Gefördert werden insbesondere:
- die Umnutzung und Sanierung älterer, leerstehender Gebäude.
- die Erneuerung, der Aus- und Umbau älterer Gebäude.
- die bauliche Investition zur Schaffung örtlicher Versorgungseinrichtungen, z. B. Nachbarschaftsläden, Bäckereien, Friseursalons, Dorfgaststätten oder Arztpraxen.
- die bauliche Investition zum Erhalt und zur Neuerrichtung wohnstättennaher Arbeitsplätze.
Voraussetzungen für die Förderfähigkeit sind, dass
- die Ortsgemeinde über ein Dorferneuerungskonzept verfügt.
- der Baubeginn noch nicht erfolgt ist
- Baukosten von mindestens 7.669 € entstehen.
- ein Maßnahmenpaket geplant ist, das mehr umfasst als nur oder hauptsächlich Bauerhaltung oder Schönheitsreparaturen.
- das Objekt sich im Ortskern befindet.
- es sich bei dem Objekt um ein älteres, ortsbildprägendes Gebäude handelt.
- insbesondere das Äußere des Gebäudes im regionaltypischen Baustil saniert werden soll.
Wenn Sie wissen möchten, ob Ihr Bauprojekt für die Dorferneuerung in Frage kommt, können Sie sich gerne an uns wenden. Fotos der Außenansicht, eine kurze Maßnahmenbeschreibung und ein Überblick über die zu erwartenden Baukosten helfen uns dabei, Ihr Vorhaben einzuschätzen.
2. Antragsstellung
Mit der Maßnahme darf erst nach abschließender Entscheidung über den Antrag oder Erteilung der Genehmigung zum vorzeitigen Baubeginn begonnen werden!
Die Antragsvordrucke können bei der Kreisverwaltung Cochem-Zell unter genannten Kontaktdaten angefordert werden.
Dem ausgefüllten Antragsvordruck sind beizufügen:
- Kostenvoranschläge
- Planskizzen und Fotos der Außenansicht
- kurze Beschreibung der beabsichtigten Maßnahme und des derzeitigen Zustands bzw. der derzeitigen Nutzung
- ein amtlicher Lageplan.
3. Antragsverfahren
Ein Baubeginn vor Bewilligung der Maßnahme führt zum Förderausschluss. In Fällen mit begründeter Dringlichkeit, kann ein Antrag auf vorzeitigen Baubeginn gestellt werden.
In der Bauphase sind Außengestaltungsmaßnahmen wie z. B. Fassade, Dach, Fenster usw. vor Ausführung bzw. Auftragsvergabe mit der zuständigen Stelle oder ggf. mit der Denkmalpflege abzustimmen. In der Dorferneuerung begrüßen wir die Verwendung von orts- und regionaltypische Materialien.
Damit der Dorferneuerungszuschuss ausgezahlt werden kann, müssen die angefallenen Baukosten nachgewiesen werden. Zu einem vollständigen Verwendungsnachweis gehören die ausgefüllte erste Seite des entsprechenden Vordrucks, eine Kostenaufstellung der Baukosten, die Rechnungsbelege und einige aktuelle Fotos der Maßnahme, insbesondere der Außenansicht des Gebäudes. Die Unterlagen können in Kopie, eingescannt per Mail oder im Original eingereicht werden. Antragsteller erhalten Originalrechnungen nach Prüfung des Verwendungsnachweises zurück.
Das Einreichen des Verwendungsnachweises kann jederzeit auch in Teilabschnitten erfolgen. Spätestens erforderlich ist er allerdings nach Beendigung des Bauprojekts oder bis zum 31.10. des jeweiligen Bewilligungsjahres.
4. Art und Höhe der Förderung
Baumaßnahmen werden mit einem einmaligen Investitionszuschuss von 10 - 35 % der förderfähigen Kosten gefördert, wenn die Kosten aller geplanten baulichen Maßnahmen mindestens 7.669 Euro betragen. Der Höchstbetrag einer Zuwendung je Einzelvorhaben beträgt höchstens jedoch 30.000 Euro.
Jedes Objekt, jede Baumaßnahme und angestrebte Nutzungsform bedarf einer individuellen Beurteilung. Förderhöhen werden dementsprechend abgestuft und für jedes Objekt individuell festgelegt.
5. Doppelförderung
Für dieselben Maßnahmen bzw. Kostenpositionen kann immer nur ein Förderprogramm in Anspruch genommen werden. Eine Doppelförderung ist, außer bei Maßnahmen des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege, nicht zulässig. Weitere Institutionen, die Darlehen oder Zuschüsse gewähren, sind u. a. die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW), das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) oder die Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB).
6. Außengestaltung
Die Außengestaltung des Objekts ist oft eine wichtige Grundlage für die Entscheidung über Förderfähigkeit und Förderhöhe. Daher sind Außengestaltungsmaßnahmen wie z. B. Fassade, Dach, Fenster usw. vor Ausführung bzw. Auftragsvergabe mit der Kreisverwaltung abzustimmen. Handelt es sich um ein denkmalgeschütztes Objekt, sind die Vorgaben des Denkmalschutzes maßgeblich für die Gewährung einer Förderung.
In der Dorferneuerung werden grundsätzlich nur orts- und regionaltypische Materialien, wie
z. B. Naturschiefer gefördert. Weitere mögliche Gestaltungsauflagen sind z. B. die Entfernung von Fliesensockeln oder Eternitverkleidungen und der Einbau von Sprossenfenstern oder Fenstern im geteilten, hochstehenden Format.