Dorferneuerung
Dorferneuerung
Die Dorferneuerung hat das Ziel die Lebens-, Wohn-, Arbeits- und Umweltverhältnisse auf dem Land nachhaltig zu verbessern und sie mit ihrem jeweiligen regionalen Charme zu erhalten. Durch die Dorferneuerung soll das bürgerschaftliche Engagement mobilisiert und eine eigenständige und zukunftsbeständige Entwicklung des Dorfes gefördert werden. Die Funktionsvielfalt der Dörfer in ökonomischer, ökologischer, sozialer und kultureller Hinsicht zu erhalten und zu stärken ist ein Hauptanliegen der Dorferneuerung. Vor dem Hintergrund sich ständig ändernder Herausforderungen, vor allem mit Blick auf den demographischen Wandel, die Digitalisierung, die Energiewende und den Klimaschutz, sollen die Dörfer auf künftige Erfordernisse vorbereitet werden.
Inhalt:
- Voraussetzungen
- Antragsstellung
- Antragsverfahren
- Art und Höhe der Förderung
- Ausschluss von Doppelförderung
- Außengestaltung
1. Voraussetzungen
Das Förderprogramm der privaten Dorferneuerung unterstützt Bauvorhaben privater Bauherren mit einem Zuschuss. Gefördert werden insbesondere:
- die Umnutzung und Sanierung älterer, leerstehender Gebäude.
- die Erneuerung, der Aus- und Umbau älterer Gebäude.
- Vorhaben die einen Beitrag zum Klimaschutz, zur Anpassung an den Klimawandel, zur Energiewende, zur Mobilität, zur Verkehrsberuhigung, zur Digitalisierung und zur Barrierefreiheit leisten
- bauliche Maßnahmen zum Um-, An- und Ausbau älterer orts- und landschaftsprägender Gebäude mit Hof- und Grünflächen einschließlich des Innenausbaus sowie denkmalpflegebedingter, energetischer und bauökologischer Mehraufwendungen.
- bauliche Maßnahmen innerhalb der Ortslage zur Erhaltung und Neueinrichtung von wohnstättennahen Arbeitsplätzen, soweit hierfür keine Wirtschaftsfördermittel in Anspruch genommen werden können.
- Initiativen und Maßnahmen zur Förderung der Dorfökologie, des Klimaschutzes und der Klimawandelanpassung
- investive Vorhaben zur Schaffung von bedarfsgerechten öffentlichen und bürgerschaftlichen Einrichtungen zur Förderung der örtlichen Grundversorgung, der Dorfgemeinschaft und der Dorfkultur (z. B. Dorfläden, Dorf-Cafés etc.).
Voraussetzungen für die Förderfähigkeit sind, dass
- die Ortsgemeinde über ein Dorferneuerungskonzept verfügt
- der Baubeginn noch nicht erfolgt ist
- Baukosten von mindestens 7.000 € entstehen.
- ein Maßnahmenpaket geplant ist, das mehr umfasst als nur oder hauptsächlich Bauerhaltung oder Schönheitsreparaturen.
- das Objekt sich im Ortskern befindet.
- es sich bei dem Objekt um ein älteres, ortsbildprägendes Gebäude handelt.
- insbesondere das Äußere des Gebäudes im regionaltypischen Baustil saniert werden soll.
Wenn Sie wissen möchten, ob Ihr Bauprojekt für die Dorferneuerung in Frage kommt, können Sie sich gerne an uns wenden. Fotos der Außenansicht, eine kurze Maßnahmenbeschreibung und ein Überblick über die zu erwartenden Baukosten helfen uns dabei, Ihr Vorhaben einzuschätzen.
2. Antragsstellung
Mit der Maßnahme darf erst nach abschließender Entscheidung über den Antrag oder Erteilung der Genehmigung zum vorzeitigen Baubeginn begonnen werden!
Die Antragsvordrucke können bei der Kreisverwaltung Cochem-Zell unter genannten Kontaktdaten angefordert werden.
Dem ausgefüllten Antragsvordruck sind beizufügen:
- Kostenvoranschläge
- Planskizzen und Fotos der Außenansicht
- kurze Beschreibung der beabsichtigten Maßnahme und des derzeitigen Zustands bzw. der derzeitigen Nutzung
- ein amtlicher Lageplan.
3. Antragsverfahren
Ein Baubeginn vor Bewilligung der Maßnahme führt zum Förderausschluss. In Fällen mit begründeter Dringlichkeit, kann ein Antrag auf vorzeitigen Baubeginn gestellt werden.
In der Bauphase sind Außengestaltungsmaßnahmen wie z. B. Fassade, Dach, Fenster usw. vor Ausführung bzw. Auftragsvergabe mit der zuständigen Stelle oder ggf. mit der Denkmalpflege abzustimmen. In der Dorferneuerung begrüßen wir die Verwendung von orts- und regionaltypische Materialien.
Damit der Dorferneuerungszuschuss ausgezahlt werden kann, müssen die angefallenen Baukosten nachgewiesen werden. Zu einem vollständigen Verwendungsnachweis gehören die ausgefüllte erste Seite des entsprechenden Vordrucks, eine Kostenaufstellung der Baukosten, die Rechnungsbelege und einige aktuelle Fotos der Maßnahme, insbesondere der Außenansicht des Gebäudes. Die Unterlagen sollten vorzugsweise eingescannt per Mail oder als Kopie und ggf. als Original eingereicht werden. Antragsteller erhalten Originalrechnungen nach Prüfung des Verwendungsnachweises zurück.
Das Einreichen des Verwendungsnachweises kann jederzeit auch in Teilabschnitten erfolgen. Spätestens erforderlich ist er allerdings nach Beendigung des Bauprojekts oder bis zum 30.09. des jeweiligen Bewilligungsjahres.
4. Art und Höhe der Förderung
Bei privaten Vorhaben beträgt die Zuwendung je Einzelvorhaben bis zu 35 %. der förderfähigen Ausgaben pro Objekt, höchstens jedoch 30.000 EUR.
Bei Vorhaben innerhalb der Ortslage zur Erhaltung und Neueinrichtung von wohnstättennahen Arbeitsplätzen kann die Zuwendung auf bis zu 41.000 EUR angehoben werden.
5. Doppelförderung
Im Bereich des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege sowie für Vorhaben zur Verbesserung des Klimaschutzes, der Klimawandelanpassung und der energetischen Sanierung kann die Doppelförderung gewährt werden, sofern und soweit dies die Fördervorschriften der anderen Programme zulassen. Hierbei darf die Höhe aller gewährten Zuwendungen bis zu 90 %. der zuwendungsfähigen Kosten betragen.
6. Außengestaltung
Die Außengestaltung des Objekts ist oft eine wichtige Grundlage für die Entscheidung über Förderfähigkeit und Förderhöhe. Daher sind Außengestaltungsmaßnahmen wie z. B. Fassade, Dach, Fenster usw. vor Ausführung bzw. Auftragsvergabe mit der Kreisverwaltung abzustimmen. Handelt es sich um ein denkmalgeschütztes Objekt, sind die Vorgaben des Denkmalschutzes maßgeblich für die Gewährung einer Förderung.
In der Dorferneuerung werden grundsätzlich nur orts- und regionaltypische Materialien, wie
z. B. Naturschiefer gefördert. Weitere mögliche Gestaltungsauflagen sind z. B. die Entfernung von Fliesensockeln oder Eternitverkleidungen und der Einbau von Sprossenfenstern oder Fenstern im geteilten, hochstehenden Format.