Einbürgerung
Einbürgerung
Durch den Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit erhalten Sie alle staatsbürgerlichen Rechte und Pflichten einer Bürgerin / eines Bürgers dieses Landes.
- aktives und passives Wahlrecht auf allen Ebenen
- die freie Wahl des Aufenthaltes und des Wohnsitzes in Deutschland und der EU
- das Recht der freien Berufswahl
- die visafreie Reisemöglichkeit in viele Länder
- der Schutz durch die Bundesrepublik Deutschland bei Auslandsaufenthalten
Ein Ausländer, der seit 5 Jahren rechtmäßig seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Inland hat, kann auf Antrag eingebürgert werden.
Voraussetzungen für eine Einbürgerung
- 5 Jahre rechtmäßiger Aufenthalt im Inland
- Identität und Staatsangehörigkeit sind geklärt
- Bekennung zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung und zur besonderen historischen Verantwortung Deutschlands für die nationalsozialistische Unrechtsherrschaft und ihre Folgen, insbesondere dem Schutz jüdischen Lebens, sowie dem friedlichen Zusammenleben der Völker und dem Verbot der Führung eines Angriffskrieges
- Besitz einer Niederlassungs- oder bestimmter Aufenthaltserlaubnis
- Bestreitung des Lebensunterhaltes für sich und seine Familie ohne Inanspruchnahme von SGB II – oder SGB XII - Leistungen
- keine Verurteilung wegen einer erheblichen Straftat
- ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache
- Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung sowie der Lebensverhältnisse in Deutschland
- nicht gleichzeitig mit mehreren Ehegatten verheiratet sein und die im Grundgesetz festgelegte Gleichberechtigung von Mann und Frau achten
Ausnahmen
- Bei besonderen Integrationsleistungen und Sprachnachweis auf C1-Niveau kann die Aufenthaltsdauer auf bis zu drei Jahre verkürzt werden.
- Als Ehegatte eines deutschen Staatsangehörigen reicht bereits ein dreijähriger Aufenthalt in Deutschland aus, sofern die Ehe seit mindestens zwei Jahren besteht.
- Auf einen Sprach- und Einbürgerungstest kann verzichtet werden, wenn Sie mindestens über einen Abschluss einer deutschen Hauptschule verfügen.
Die Entscheidung über den Einbürgerungsantrag obliegt der zuständigen Kreisverwaltung.
Es gibt besondere Ausnahmefälle, wo eine Entscheidung nur zusammen mit Zustimmung der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion in Trier getroffen werden kann.
Die zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unserer Verwaltung stehen gerne auch für ein Beratungsgespräch schon vor der Antragstellung zur Verfügung. So kann bereits im Vorfeld geklärt werden, ob der/die Antragsteller/in bzw. seine/ihre Familie die Voraussetzungen für eine Einbürgerungen erfüllt.
Unterlagen
U. a. – je nach Einzelfall – werden folgende Unterlagen benötigt:
- Pass, Ausweis, Identitätskarte als Nachweis(e) zur Person und zur Staatsangehörigkeit
- Geburts-/Abstammungsurkunde, Heiratsurkunde, beglaubigte Abschrift aus dem Familienbuch
- Antragsformular, Loyalitätserklärung und Zusatzerklärung (den Vordruck erhalten Sie über die Kreisverwaltung bzw. muss dieser auch dort unterschrieben werden)
- Nachweise über die Kenntnisse der deutschen Sprache (Zeugnisse, Zertifikat Deutsch B 1 oder gleichwertiges Sprachdiplom, Schulzeugnisse, Studienabschlüsse, abgeschlossene deutsche Berufsausbildung)
- Nachweis über den erfolgreich bestandenen Einbürgerungstest
- Einkommensnachweise der letzten drei Monate (Lohn-/Gehaltsabrechnung, Arbeitsvertrag, Rentenbescheid; bei Selbstständigen der letzte Einkommenssteuerbescheid, Bescheinigung des Steuerberaters)
- Kranken- und Rentenversicherungsnachweis
- Mietvertrag oder Grundbuchauszug
Kosten
Die Gebühr für eine Einbürgerung beträgt 255,00 Euro für jede volljährige Person. Für jedes miteinzubürgernde Kind ohne eigene Einkünfte belaufen sich die Kosten auf je 51,00 Euro.
Beratung
Haben Sie Interesse an einer Beratung?
Um Ihnen den Weg in die deutsche Staatsangehörigkeit zu erklären, können Sie gerne telefonisch einen kostenlosen Beratungstermin vereinbaren.