Aufenthaltserlaubnis
Jeder, der sich dauerhaft in der Bundesrepublik Deutschland aufhalten möchte, bedarf für seinen Aufenthalt einen Aufenthaltstitel (Aufenthaltserlaubnis oder Niederlassungserlaubnis).
Die Aufenthaltserlaubnis ist ein an den Aufenthaltszweck gebundener, befristeter Aufenthaltstitel.
Die Niederlassungserlaubnis hingegen wird unbefristet und losgelöst vom Aufenthaltszweck erteilt.
Nach Abschluss eines evtl. vorgeschriebenen Visumverfahrens kann ein Antrag auf erstmalige Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis beantragt werden.
Wurde bereits eine Aufenthaltserlaubnis erteilt / läuft diese in der nächsten Zeit ab, so besteht die Möglichkeit, die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis zu beantragen.
Bei jeder Erteilung / Verlängerung MUSS der Nationalpass gültig sein. Andernfalls ist zuvor die Verlängerung des Passes bei der zuständigen Auslandsvertretung vorzunehmen.
Die jeweiligen Anschriften finden Sie auf den Internetseiten des Auswärtigen Amtes.
Es gibt folgende Arten der Aufenthaltserlaubnis:
Welche Unterlagen müssen Sie mitbringen?
Mit unserer Übersicht möchten wir Ihnen einen Einblick darüber geben, welche Unterlagen Sie mitbringen müssen. Allerdings sind hier nur die Regelfälle aufgeführt.
Darüber hinaus gibt es Einzelfälle, die verbindlich geprüft werden müssen. In einem Gespräch mit der Ausländerbehörde können Sie gerne vorab klären, ob bei Ihnen die Voraussetzungen für einen Aufenthaltstitel erfüllt sind.
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