Hydranten
Die Wasserentnahme als Bauwasser, zum Spritzen von landwirtschaftlich genutzten Flächen und Weinbergen, öffentlichen Anlagen, Feuchthalten von Straßen und Plätzen sowie für Anlagen des Fremdenverkehrs darf nur über Standrohre erfolgen, die mit Wasserzählern der Kreiswerke Cochem-Zell ausgerüstet sind.
Standrohre mit Wasserzähler können bei Bedarf bei den Kreiswerken angefordert werden.