Im Bürgerportal Cochem-Zell finden Sie Verwaltungsdienste, Zuständigkeiten und Ansprechpartner des Landkreises Cochem-Zell und der vier Verbandsgemeinden Cochem, Kaisersesch, Zell und Ulmen.
Wasser in Bewegung.

Entgelte der Wasserversorgung

Entgelte der Wasserversorgung

Die Sätze der Entgelte und pauschalierten Erstattung für die Benutzung der Kreiseinrichtung Kreiswasserwerk Cochem - Zell werden für das Haushaltsjahr 2024 wie folgt festgesetzt:

  • wiederkehrender Beitrag bei einem eingebauten Wasserzähler
Zählergröße Q3=4 (alt Qn 2,5)
  91 Euro/Jahr
Zählergröße Q3=10 (alt Qn 6)
182 Euro/Jahr
Zählergröße Q3=16 (alt Qn 10)
363 Euro/Jahr
Zählergröße über Q3=16                                                   
906 Euro/Jahr

  • wiederkehrender Beitrag bei Grundstücken
bis 1000 m²
  91 Euro/Jahr
ab 1001 m² bis 2000 m² gewichtete Gesamtfläche            
182 Euro/Jahr
ab 2001 m² bis 4000 m² gewichtete Gesamtfläche
363 Euro/Jahr
über 4000 m² gewichtete Gesamtfläche                                  
906 Euro/Jahr

  • Gebühren zum Ausleihen von Standrohren mit Wasserzählern:
a) für bis zu 14 Kalendertagen
 150 Euro
b) vom 15. bis 30.Kalendertag zusätzlich
 50 Euro          
c) für jeden angefangenen Monat ab dem 31. Kalendertag        
    zusätzlich
 50 Euro
d) Kaution
 600 Euro

  • Die pauschalisierten Erstattungen bei Grundstücksanschlüssen betragen:
a) für den vom Benutzer zu vertretenden Aus- und Einbau eines
    Wasserzählers ohne eichamtliche Prüfung und Reparatur
111,48 Euro (zzgl. Material)
b) für die Schließung bzw. Einstellung der Wasserlieferung eines bestehenden und in Betrieb befindlichen Wasseranschlusses
111,48 Euro (zzgl. Material)
c) für die Wiederöffnung eines bereits geschlossenen/stillgelegten Anschlusses eines Gebäudes/Übergabeschachts
111,48 Euro (zzgl. Material)

  • Einmaliger Beitrag für die Erschließung von Grundstücken  
2,16 Euro/m² gewichtete Grundstücksfäche + Zuschläge für Vollgeschosse (1. + 2. Vollgeschoss 20 %, je weiteres Vollgeschoss 10 %) 

  •  Gebührensatz Wassergeld je m³ Wasserverbrauch               1,42 Euro

  • Pauschalierte Kosten für die Herstellung neuer Hausanschlüsse und Anschlussänderungen sowie Hausanschlusserneuerungen:

Im Gebäude

Material- und Lohnkosten320,91 Euro(Halteplatte/Verschraubungen/Kleinmar./Lohn)
Wanddurchbruch515,63 Euro(Wanddurchbruch)


1. Meter im öffentlichen Bereich

befestigte Fläche652,84 Euro(VAS/Gestänge/Straßenkappe/Kleinmat./Lohn+ Grabenkosten)
unbefestigte Fläche567,68 Euro(VAS/Gestänge/Straßenkappe/Kleinmat./Lohn+ Grabenkosten)


weitere Meter

unbefestigte Flächen (Grünflächen/Garten)

Material- und Lohnkosten6,63 Euro(Rohrverlegung)
Grabenarbeiten92,99 Euro

=99,62 Euro für jeden weiteren Meter


befestigte Flächen (Schwarzdecke/Pflaster/Schotter)

Material- und Lohnkosten6,63 Euro(Rohrverlegung)
Grabenkosten, Schwarzdecke/VB-Pflaster178,14 Euro

=184,77 Euro für jeden weiteren Meter



Zu den festgesetzten Entgelten kommt die Umsatzsteuer in der jeweils gesetzlich festgelegten Höhe.