Entgelte der Wasserversorgung
Entgelte der Wasserversorgung
Die Sätze der Entgelte und pauschalierten Erstattung für die Benutzung der Kreiseinrichtung Kreiswasserwerk Cochem - Zell werden für das Haushaltsjahr 2024 wie folgt festgesetzt:
- wiederkehrender Beitrag bei einem eingebauten Wasserzähler
Zählergröße Qn 2,5 | 91 Euro /Jahr |
Zählergröße Qn 6 | 182 Euro / Jahr |
Zählergröße Qn 10 | 363 Euro / Jahr |
Zählergröße über Qn 10 | 906 Euro / Jahr |
- wiederkehrender Beitrag bei Grundstücken
bis 1000 m² | 91 Euro /Jahr |
ab 1001 m² bis 2000 m² gewichtete Gesamtfläche | 182 Euro / Jahr |
ab 2001 m² bis 4000 m² gewichtete Gesamtfläche | 363 Euro / Jahr |
über 4000 m² gewichtete Gesamtfläche | 906 Euro / Jahr |
- Gebühren zum Ausleihen von Standrohren mit Wasserzählern:
a) für bis zu 14 Kalendertagen | 100 Euro |
b) vom 15. bis 30.Kalendertag zusätzlich | 40 Euro |
c) für jeden angefangenen Monat ab dem 31. Kalendertag zustäzlich | 25 Euro |
d) Kaution | 600 Euro |
- Pauschalierte Grundstücksanschlusskosten
a) für den vom Benutzer zu vertretenden Aus- und Einbau eines Wasserzählers ohne eichamtliche Prüfung und Reparatur | 64 Euro |
b) die Schließung bzw. Einstellung der Wasserlieferung | 64 Euro |
c) die Öffnung eines Anschlusses | 64 Euro |
- Einmaliger Beitrag für die Erschließung von Grundstücken
2,16 Euro / m² gewichtete Grundstücksfäche + Zuschläge für Vollgeschosse (1. + 2. Vollgeschoss 20 %, je weiteres Vollgeschoss 10 %) |
- Gebührensatz Wassergeld je m³ Wasserverbrauch 1,42 Euro
- Herstellung neuer Hausanschlüsse und Hausanschlusserneuerungen im privaten Grundstücksbereich:
a) im Gebäude
Material-und Lohnkosten (Halteplatte/Verschraubungen/Kleinmat./Lohn) 187 Euro
Wanddurchbruch + 491, 07 Euro
für den ersten Meter: = 678,07 Euro
b) bei unbefestigten Fläche (Grünflächen/Garten):
Material- und Lohnkosten, Rohrverlegung 5,75 Euro
Grabenarbeiten + 80, 24 Euro
für den ersten Meter: = 678,07 Euro
c) bei befestigten Flächen (Schwarzdecke/Pflaster/Schotter):
Material- und Lohnkosten (VAS/Gestänge/Straßenkappe/Kleinmat./Lohn) 363,63 Euro
Grabenarbeiten + 216,36 Euro
für den ersten Meter: = 579,99 Euro
Material- und Lohnkosten, Rohrverlegung 5,75 Euro
Grabenarbeiten + 190,62 Euro
für den weiteren Meter: = 196,37 Euro
Zu den festgesetzten Entgelten kommt die Umsatzsteuer in der jeweils gesetzlich festgelegten Höhe.