Entgelte der Wasserversorgung
Entgelte der Wasserversorgung
Die Sätze der Entgelte und pauschalierten Erstattung für die Benutzung der Kreiseinrichtung Kreiswasserwerk Cochem - Zell werden für das Haushaltsjahr 2024 wie folgt festgesetzt:
- wiederkehrender Beitrag bei einem eingebauten Wasserzähler
Zählergröße Q3=4 (alt Qn 2,5) | 91 Euro/Jahr |
Zählergröße Q3=10 (alt Qn 6) | 182 Euro/Jahr |
Zählergröße Q3=16 (alt Qn 10) | 363 Euro/Jahr |
Zählergröße über Q3=16 | 906 Euro/Jahr |
- wiederkehrender Beitrag bei Grundstücken
bis 1000 m² | 91 Euro/Jahr |
ab 1001 m² bis 2000 m² gewichtete Gesamtfläche | 182 Euro/Jahr |
ab 2001 m² bis 4000 m² gewichtete Gesamtfläche | 363 Euro/Jahr |
über 4000 m² gewichtete Gesamtfläche | 906 Euro/Jahr |
- Gebühren zum Ausleihen von Standrohren mit Wasserzählern:
a) für bis zu 14 Kalendertagen | 150 Euro |
b) vom 15. bis 30.Kalendertag zusätzlich | 50 Euro |
c) für jeden angefangenen Monat ab dem 31. Kalendertag zusätzlich | 50 Euro |
d) Kaution | 600 Euro |
- Die pauschalisierten Erstattungen bei Grundstücksanschlüssen betragen:
a) für den vom Benutzer zu vertretenden Aus- und Einbau eines Wasserzählers ohne eichamtliche Prüfung und Reparatur | 111,48 Euro (zzgl. Material) |
b) für die Schließung bzw. Einstellung der Wasserlieferung eines bestehenden und in Betrieb befindlichen Wasseranschlusses | 111,48 Euro (zzgl. Material) |
c) für die Wiederöffnung eines bereits geschlossenen/stillgelegten Anschlusses eines Gebäudes/Übergabeschachts | 111,48 Euro (zzgl. Material) |
- Einmaliger Beitrag für die Erschließung von Grundstücken
2,16 Euro/m² gewichtete Grundstücksfäche + Zuschläge für Vollgeschosse (1. + 2. Vollgeschoss 20 %, je weiteres Vollgeschoss 10 %) |
- Gebührensatz Wassergeld je m³ Wasserverbrauch 1,42 Euro
- Pauschalierte Kosten für die Herstellung neuer Hausanschlüsse und Anschlussänderungen sowie Hausanschlusserneuerungen:
Im Gebäude
Material- und Lohnkosten | 320,91 Euro | (Halteplatte/Verschraubungen/Kleinmar./Lohn) |
Wanddurchbruch | 515,63 Euro | (Wanddurchbruch) |
1. Meter im öffentlichen Bereich
befestigte Fläche | 652,84 Euro | (VAS/Gestänge/Straßenkappe/Kleinmat./Lohn+ Grabenkosten) |
unbefestigte Fläche | 567,68 Euro | (VAS/Gestänge/Straßenkappe/Kleinmat./Lohn+ Grabenkosten) |
weitere Meter
unbefestigte Flächen (Grünflächen/Garten)
Material- und Lohnkosten | 6,63 Euro | (Rohrverlegung) |
Grabenarbeiten | 92,99 Euro |
=99,62 Euro für jeden weiteren Meter
befestigte Flächen (Schwarzdecke/Pflaster/Schotter)
Material- und Lohnkosten | 6,63 Euro | (Rohrverlegung) |
Grabenkosten, Schwarzdecke/VB-Pflaster | 178,14 Euro |
=184,77 Euro für jeden weiteren Meter
Zu den festgesetzten Entgelten kommt die Umsatzsteuer in der jeweils gesetzlich festgelegten Höhe.