Ausschüsse des Kreistages
Ausschüsse des Kreistages
Nach den Bestimmungen der Landkreisordnung kann der Kreistag für bestimmte Aufgabenbereiche zur Vorbereitung seiner Beschlüsse oder zur abschließenden Entscheidung Ausschüsse bilden. Diese entlasten durch Vorberatung oder Beschluss den Kreistag. Weiterhin können im Kreistag gestellte Anträge zur weiteren Beratung in die Ausschüsse verwiesen werden.
Die Ausschüsse setzen sich entweder nur aus Kreistagsmitgliedern - in der Regel mindestens zur Hälfte - oder mit sonstigen wählbaren Bürgerinnen und Bürgern zusammen.