Im Bürgerportal Cochem-Zell finden Sie Verwaltungsdienste, Zuständigkeiten und Ansprechpartner des Landkreises Cochem-Zell und der vier Verbandsgemeinden Cochem, Kaisersesch, Zell und Ulmen.

Kfz-Zulassung: Umschreibung auf einen anderen Halter - außerhalb des Zulassungsbezirkes - Mitnahme des Kennzeichens (Umkennzeichnungsverzicht)

  • Leistungsbeschreibung

    Termine nur nach vorheriger Vereinbarung über Online-Termin

    Sie können ihr Fahrzeug seit 1.10.2019 auch Online ohne Aufsuchung der Kfz-Zulassungsbehörde umschreiben. Gehen sie dazu auf unsere Internetseite.

    Ab dem 1.10.2019 ist bei einer Kfz-Umschreibung eines Fahrzeuges welches in einem anderen Landkreis zugelassen ist auch bei einem Halterwechsel die Kennzeichenmitnahme des auswärtigen Landkreises möglich.

    Für das SEPA-Lastschriftmandat ist bei der Zulassungsbehörde Cochem und der Außenstelle Zell lediglich ein Nachweis (z.B. EC-Karte, oder Kontoauszug) über die Bankverbindung erforderlich.

  • Welche Unterlagen werden benötigt?

    • Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung der Meldebehörde des Wohnorts, ausländische Staatsangehörige benötigen ein gültiges Ausweisdokument mit aktueller Meldebestätigung
    • Zulassungsbescheinigung Teil I oder alter Fahrzeugschein
    • gültiger Prüfbericht der letzten Hauptuntersuchung
    • SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer
    • bei Vertretung mit schriftlicher Vollmacht zusätzlich Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung des Bevollmächtigten
    • bei Firmen zusätzlich Gewerbeanmeldung oder Handelsregisterauszug

    Die Vorlage der ZB II ist nur dann zwingend vorzulegen, wenn die Zulassung vor dem 01.10.2005 erfolgt ist.

  • Welche Gebühren fallen an?

    • Die Gebühren für die Ummeldung richten sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr
    • Die Änderung der Fahrzeugpapiere kostet 17,90 €
    • 12,00 € - weitere Gebühren können anfallen, wenn ihre Fahrzeugpapiere (alter Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief) gegen die neuen Zulassungsbescheinigungen Teil I und Teil II ausgetauscht werden müssen
  • Welche Fristen muss ich beachten?

    Die Ummeldung Ihres Fahrzeugs muss umgehend erfolgen.


An wen muss ich mich wenden?

  • Kfz-Zulassungsstelle Cochem, Endertplatz 2, 56812 Cochem
  • Kfz-Zulassungsaußenstelle Zell, Corray 1, 56856 Zell

Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende