Kfz: amtliches Kennzeichen ändern
Leistungsbeschreibung
Termine nur nach vorheriger Vereinbarung über Online-Termin
Bei verschiedenen Gelegenheiten muss ein Fahrzeug ein neues Kennzeichen erhalten, bspw. bei Diebstahl der Schilder. Anders als beim Verkauf oder einer Umschreibung innerhalb des Landkreises Cochem-Zell kann sich der neue Halter aussuchen, ob er die alte Kombination beibehalten oder eine neue aussuchen möchte. Gleiches gilt bei der Wiederzulassung auf denselben Halter.
Informationen zu den Besonderheiten finden Sie unter dem jeweiligen Produktnamen.
Aber auch unabhängig von den genannten Anlässen kann Ihr Fahrzeug mit COC- oder ZEL- Kennzeichen auf Ihren Wunsch hin umgekennzeichnet werden.
Teaser
Ihnen gefällt das ihnen zugeteilte amtl. Kennzeichen nicht mehr?
Suchen sie sich auf unserer Internetzseite unter www.coc.de Produkt Wunschkennzeichen, ein neues Kennzeichen aus und reservieren sie sich unter der gleichen Internetseite einen Termin bei der Zulassungsbehörde Cochem zwecks Wechsel der Kennzeichen.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Benötigt werden
Fahrzeugbrief (ZBII)
Fahrzeugschein (ZBI)
Personalausweis oder Pass
Nachweis über die gültige Hauptuntersuchung
Handelsregisterauszug oder Gewerbeanmeldung (bei Nutzung als Firmenfahrzeug)
Kennzeichen
Welche Gebühren fallen an?
38,30€ inkl. der Gebühr für das Wunschkennzeichen
Hinzu kommen 2,60€, wenn dieses Kennzeichen vorab online oder telefonisch reserviert wurde.
Die zusätzlichen Gebühren beim Umtausch des alten Fahrzeugbriefes auf die ZBII oder der Austausch einer vollgeschriebenen ZBII, in der kein weiterer Haltereintrag möglich ist, betragen 9,00€
Zusätzliche Informationen
Bei Vorlage von Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein werden bei der Umkennzeichnung in jedem Fall die neuen Fahrzeugpapiere Teil I und II ausgestellt. Hierdurch entstehen Mehrkosten.
An wen muss ich mich wenden?
- Zulassungsstelle Cochem, Endertplatz 2, 56812 Cochem
- Zulassungsaußenstelle Zell, Corray 1, 56856 Zell
Vorsprache
Sie müssen persönlich erscheinen, können sich aber durch eine bevollmächtigte Person vertreten lassen.