Verwarnungs- und Bußgeldern im Straßenverkehr Anhörung gewähren
Leistungsbeschreibung
Wenn Sie per Anschreiben darüber informiert worden sind, dass Sie eine Ordnungswidrigkeit im Straßenverkehr begangen haben sollen, wird Ihnen dort auch mitgeteilt, dass Sie die Anhörung nutzen können.
Damit wird Ihnen die Gelegenheit gegeben, sich zu der Beschuldigung zu äußern und zum Beispiel die Angaben der Behörde zu widerlegen.
Es besteht keine Verpflichtung, die Anhörung zu nutzen.Spezielle Hinweise für - Kreis Cochem-ZellFolgen bei festgestellten Fahrzeugmängeln
Im Rahmen einer Kontrolle durch die Polizei, einer Ordnungsbehörde oder bei der Hauptuntersuchung ist festgestellt worden, dass Ihr Fahrzeug Mängel aufweist, die seine Verkehrssicherheit beeinträchtigen. Hierüber wird die Zulassungsstelle informiert. Sie werden dann durch die Zulassungsstelle diesbezüglich angehört und aufgefordert, die Mängel beseitigen zu lassen und dies der Zulassungsstelle nachzuweisen. Nachweise können z.B. sein: ein Sachverständigengutachten, der Reparaturbericht einer Meisterwerkstatt, die Mängelerledigungskarte der Polizei.
Sollten Sie die Mängelbeseitigung nicht innerhalb der gesetzten Frist nachweisen, ordnet die Zulassungsstelle die zwangsweise Außerbetriebsetzung Ihres Fahrzeuges per Ordnungsverfügung/Betriebsuntersagung an.
Verkehrsunsichere Fahrzeuge
Sollten nicht nur Mängel, sondern die Verkehrsunsicherheit eines Fahrzeuges festgestellt werden, entfällt die oben genannte Anhörung/Aufforderung zur Mängelbeseitigung. Es wird direkt eine Ordnungsverfügung/Betriebsuntersagung erlassen und das Fahrzeug zwangsweise außer Betrieb gesetzt. Der Nachweis zur Mängelbehebung kann in diesen Fällen nur durch einen neuen Prüfbericht über eine Hauptuntersuchung geführt werden.
Teaser
Spezielle Hinweise für - Kreis Cochem-ZellIhr Fahrzeug weist Mängel auf?
Sofern Sie diese nicht beseitigen lassen, droht die zwangsweise Außerbetriebsetzung Ihres Fahrzeuges.
Was sollte ich noch wissen?
Spezielle Hinweise für - Kreis Cochem-ZellDie Verwaltungsgebühren wegen eingeleiteten Zwangsmaßnahmen zur Mängelbeseitigung
sind auch dann zu zahlen wenn die Mängelbeseitigung im Nachhinein nachgewiesen wurde.
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An wen muss ich mich wenden?
- Kfz-Zulassungsstelle Cochem, Endertplatz 2, 56812 Cochem
- Kfz-Zulassungsaußenstelle Zell, Corray 1, 56856 Zell