Im Bürgerportal Cochem-Zell finden Sie Verwaltungsdienste, Zuständigkeiten und Ansprechpartner des Landkreises Cochem-Zell und der vier Verbandsgemeinden Cochem, Kaisersesch, Zell und Ulmen.

Kraftfahrzeug herrenlos melden

Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
  • Leistungsbeschreibung

    Nicht mehr zugelassene Kraftfahrzeuge sowie nicht fahrtüchtige Fahrzeuge (Autowracks und auch Autoteile zählen hierzu) dürfen nicht auf öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen abgestellt werden. Wenn Sie Kraftfahrzeuge ohne Kennzeichen oder mit entfernten Siegeln auf öffentlichem Grund stehen sehen, können Sie dies der örtlichen Ordnungsbehörde melden. Stehen die Fahrzeuge hingegen auf privatem Grund, ist der Eigentümer des Grundstücks selbst für die Entfernung oder Entsorgung zuständig (Privatrecht).Hierfür ist keine Meldung notwendig.

    Es sollten nach Möglichkeit folgende Angaben über das Fahrzeug gemacht werden:

    • Fahrzeug
    • Fahrzeughersteller
    • Typ, Farbe des Fahrzeugs
    • Kennzeichen, falls noch vorhanden
    • (präziser) Standort des Fahrzeugs
    • seit wann bemerkt wurde, dass das Fahrzeug dort abgestellt wurde
    • Name, Adresse, Telefonnummer der meldenden Person
    • Erkenntnisse über die verantwortliche Person, wenn diese bekannt ist
    Spezielle Hinweise für - Kreis Cochem-Zell

    Zuständig im Landkreis Cochem-Zell sind die Ordnungsämter der Verbandsgemeinden.

  • Kurztext

    Nicht mehr zugelassene Kraftfahrzeuge oder nicht fahrtüchtige Fahrzeuge können Sie der örtlichen Ordnungsbehörde melden.


Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende