Im Bürgerportal Cochem-Zell finden Sie Verwaltungsdienste, Zuständigkeiten und Ansprechpartner des Landkreises Cochem-Zell und der vier Verbandsgemeinden Cochem, Kaisersesch, Zell und Ulmen.

Kfz: Zulassungsbescheinigung Teil I Ersatz wegen Verlust oder Diebstahl

Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
  • Leistungsbeschreibung

    Bei Verlust oder Diebstahl der Zulassungsbescheinigung Teil I oder des alten Fahrzeugsscheins ist die Erteilung einer (neuen) Zulassungsbescheinigung Teil I erforderlich.

    Spezielle Hinweise für - Kreis Cochem-Zell

    Termine nur nach vorheriger Vereinbarung über Online-Termin

  • Teaser

    Ihre Zulassungsbescheinigung Teil I ist Ihnen verloren gegangen oder wurde sogar gestohlen? Dann benötigen Sie eine neue Zulassungsbescheinigung Teil I.

  • Welche Unterlagen werden benötigt?

    • Bei der Polizei abgegebene Diebstahlsanzeige  oder Verlusterklärung, im Einzelfall Versicherung an Eides statt
    Spezielle Hinweise für - Kreis Cochem-Zell

    Bei der Zulassungsstelle Cochem oder auch der Außenstelle Zell sind nachfolgende Unterlagen vorzulegen:

    • Personalausweis oder Pass der/des Halters oder Halterin
    • Vollmacht bei Vertretung
    • Bei Minderjährigen die Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten
    • Bericht über die letzte Hauptuntersuchung
    • Ggf. eine Diebstahlanzeige einer deutschen Polizeidienststelle

    Der Fahrzeughalter muss persönlich erscheinen, kann sich aber durch eine bevollmächtigte Person vertreten lassen. Die Vertretung ist beim Zulassungsbescheinigung Teil I - Ersatz jedoch nur möglich, wenn eine notariell bestätigte eidesstattliche Versicherung vorliegt.

  • Welche Gebühren fallen an?

    Die Gebühren werden nach der Anlage zu § 1 der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) erhoben.

    Die Höhe der Gebühren kann je nach Fallkonstellation variieren. Konkrete Auskünfte hierzu erteilt die jeweils örtlich zuständige Zulassungsbehörde.

  • Rechtsgrundlage

  • Was sollte ich noch wissen?

    Da ein Nebeneinander von neuer Zulassungsbescheinigung Teil I und altem Fahrzeugbrief nicht zulässig ist, muss  anstelle des alten Fahrzeugbriefs auch eine neue Zulassungsbescheinigung Teil II ausgestellt werden. Hierfür entstehen zusätzliche Gebühren.

    Falls das verloren gegangene Zulassungsdokument nach Ausstellung des Ersatzdokumentes wieder aufgefunden wird, sind Sie verpflichtet, das alte Dokument unverzüglich bei der Zulassungsbehörde abzugeben.

    Zur Abgabe der Eidesstattlichen Versicherung sind bei Firmen nur die Personen berechtigt, die nach den für die jeweilige Rechtsform geltenden Vorschriften (BGB, HGB, AG etc.) die Firma rechtswirksam vertreten dürfen. Neben dem / den Geschäftsführer(n), Gesellschafter(n), Vorstandsmitglied(ern) können dies auch Personen sein, denen Prokura erteilt worden ist.

    Spezielle Hinweise für - Kreis Cochem-Zell

    Probleme bereitet mitunter die Übertragung alter Informationen in die neuen Papiere. Grundsätzlich dient das neue Feld 22 der Zulassungsbescheinigung Teil I zur Übernahme der Eintragungen im Feld Bemerkungen des früheren Fahrzeugscheins. Reicht der Platz dort nicht aus, wird ein Beiblatt ausgegeben, mitunter auch angeheftet.

    Überprüfen Sie die korrekte Übertragung aller Informationen bei Ausstellung der neuen Papiere und reklamieren Sie eventuelle Unstimmigkeiten möglichst sofort. Lassen Sie sich bei der Ausstellung der neuen Papiere den alten Fahrzeugbrief entwertet aushändigen, um ein Dokument über die bisherigen Eintragungen zu besitzen.


Ihr Anliegen direkt online starten

An wen muss ich mich wenden?

Spezielle Hinweise für - Kreis Cochem-Zell
  • Kfz-Zulassungsstelle Cochem, Endertplatz 2, 56812 Cochem
  • Kfz-Zulassungsaußenstelle Zell, Corray 1, 56856 Zell

Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende