Im Bürgerportal Cochem-Zell finden Sie Verwaltungsdienste, Zuständigkeiten und Ansprechpartner des Landkreises Cochem-Zell und der vier Verbandsgemeinden Cochem, Kaisersesch, Zell und Ulmen.

Kfz: Zulassungsbescheinigung Teil II Ersatz wegen Verlust oder Diebstahl

Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
  • Leistungsbeschreibung

    Der Verlust einer ausgefertigten Zulassungsbescheinigung Teil II bzw. eines Fahrzeugbriefs ist der zuständigen Zulassungsbehörde anzuzeigen. Das Kraftfahrt-Bundesamt bietet die in Verlust geratene Bescheinigung im Verkehrsblatt mit einer Frist zur Vorlage bei der Zulassungsbehörde auf. Eine neue Zulassungsbescheinigung Teil II darf erst nach Ablauf der Frist ausgefertigt werden.

    Werden die in Verlust geratenen Fahrzeugdokumente (Zulassungsbescheinigung Teil II, Fahrzeugbrief) wieder aufgefunden, sind diese unverzüglich bei der Zulassungsbehörde abzuliefern.

    Spezielle Hinweise für - Kreis Cochem-Zell

    Termine nur nach vorheriger Vereinbarung über Online-Termin

    Bei Verlust der Zulassungsbescheinigung II (Fahrzeugbriefes) ist bei der Zulassungsstelle in Cochem oder der Außenstelle in Zell eine Erklärung an Eides Statt über den Verlust abzugeben. Alternativ kann die Erklärung auch bei einem Notar abgegeben werden. 

    Eine Umschreibung des Fahrzeuges auf einen anderen Halter ist vor Ablauf der Aufbietungsfrist (3 Wochen ab Abgabe der Erklärung an Eides Statt) nicht möglich.

  • Teaser

    Ihre Zulassungsbescheinigung Teil II ist Ihnen verloren gegangen oder wurde sogar gestohlen? Dann benötigen Sie eine neue Zulassungsbescheinigung Teil II.

  • Welche Unterlagen werden benötigt?

    • Bei der Polizei abgegebene Diebstahlsanzeige oder Verlusterklärung , im Einzelfall Versicherung an Eides statt
      Hinweis: Alternativ können Sie die eidesstattliche Versicherung vor einem Notar abgeben. In diesem Fall kann der Antrag von einem Vertreter mit schriftlicher Vollmacht erfolgen, der die eidesstattliche Versicherung vorzulegen hat.
    • Zulassungsbescheinigung Teil I
      bzw. Fahrzeugschein (soweit vorhanden)
    • Personalausweis
      Alternativ: Reisepass mit Original der letzten Meldebescheinigung des Wohnortes. Ausländische Staatsangehörige benötigen ein gültiges Ausweisdokument mit aktueller Meldebestätigung 
    • Vollmacht
      Ist notwendig, wenn ein Bevollmächtigter den Antrag stellt. Hier wird dann der Ausweis des Bevollmächtigten und eine Ausweiskopie des Fahrzeughalters benötigt.
    • Bescheinigung Hauptuntersuchung (Kfz)
    Spezielle Hinweise für - Kreis Cochem-Zell

    Bei der Zulassungsstelle Cochem oder auch der Zulassungsaußenstelle in Zell sind bei zugelassenen Firmenfahrzeugen entweder ein Handelsregisterauszug oder eine Gewerbeanmeldung vorzulegen.

    Bei minderjährigen Fahrzeughaltern ist eine Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten sowie deren Ausweisdokumente vorzulegen.

  • Welche Gebühren fallen an?

    Die Gebühren werden nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) erhoben.

    Die Höhe der Gebühren kann je nach Fallkonstellation variieren. Konkrete Auskünfte hierzu erteilt die jeweils örtlich zuständige Zulassungsbehörde.

  • Rechtsgrundlage

  • Was sollte ich noch wissen?

    Da ein Nebeneinander von neuer Zulassungsbescheinigung Teil I und altem Fahrzeugbrief nicht zulässig ist, muss anstelle des alten Fahrzeugbriefs auch eine neue Zulassungsbescheinigung Teil II ausgestellt werden. Hierfür entstehen zusätzliche Gebühren.

    Falls das verloren gegangene Zulassungsdokument nach Ausstellung des Ersatzdokumentes wieder aufgefunden wird, sind Sie verpflichtet, das alte Dokument unverzüglich bei der Zulassungsbehörde abzugeben.

    Zur Abgabe der Eidesstattlichen Versicherung sind bei Firmen nur die Personen berechtigt, die nach den für die jeweilige Rechtsform geltenden Vorschriften (BGB, HGB, AG etc.) die Firma rechtswirksam vertreten dürfen. Neben dem / den Geschäftsführer(n), Gesellschafter(n), Vorstandsmitglied(ern) können dies auch Personen sein, denen Prokura erteilt worden ist.


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An wen muss ich mich wenden?

Spezielle Hinweise für - Kreis Cochem-Zell
  • Kfz-Zulassungsstelle Cochem, Endertplatz 2, 56812 Cochem
  • Kfz-Zulassungsaußenstelle Zell, Corray 1, 56856 Zell

Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende