Kfz-Kennzeichen: rotes 06er (Händler, Hersteller, Werkstätten)
- Leistungsbeschreibung
- Teaser
- Welche Unterlagen werden benötigt?
- Welche Gebühren fallen an?
- Welche Fristen muss ich beachten?
- Was sollte ich noch wissen?
Leistungsbeschreibung
Als zuverlässige Gewerbetreibende der Fahrzeugbranche (zum Beispiel Kfz-Hersteller, Kfz-Händler, Kfz-Werkstätten) können Sie für nicht zugelassene Fahrzeuge das rote Kennzeichen beantragen.
Rote Kennzeichen dürfen Sie nur für folgende Fahrten verwenden:
- Probefahrten: Feststellung und Nachweis der Gebrauchsfähigkeit
-
Prüfungsfahrten: Durchführung der Prüfung eines Fahrzeugs durch
- amtlich anerkannte Sachverständige oder
- eine Prüferin oder einen Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder
- eine Prüfingenieurin oder einen Prüfingenieur einer amtlich anerkannten Überwachungsorganisation
- Überführungsfahrten: Das Fahrzeug soll an einen anderen Ort gebracht werden.
Die Zulassungsbehörde vergibt das rote Kennzeichen befristet oder widerruflich. Es ist keinem Fahrzeug fest zugeteilt.
Sie können es verwenden:
- mehrfach,
- aber nur für den eigenen Betrieb und
- für die zulässigen Fahrten
Als Privatperson erhalten Sie kein rotes Kennzeichen.
Mit dem roten Kennzeichen müssen Sie das besondere Fahrzeugscheinheft verwenden. Die Kennzeichennummer beginnt immer mit "06".
Hinweis: Fahrzeuge mit diesem Kennzeichen sind steuerbegünstigt. Sie unterliegen einer pauschalen Kraftfahrzeugsteuer.
Spezielle Hinweise für - Kreis Cochem-ZellTermine nur nach vorheriger Vereinbarung über Online-Termin
Teaser
Spezielle Hinweise für - Kreis Cochem-ZellSie betreiben eine Kraftfahrzeugwerkstatt oder handeln mit Kraftfahrzeugen?
Für Prüfungsfahrten, Probefahrten und Überführungsfahrten benötigen Sie ein sogenanntes Rotes Kennzeichen zur wiederkehrenden Verwendung.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- gültiger Personalausweis oder Reisepass von den Gewerbetreibenden
-
bei Vertretung: zusätzlich
- schriftliche Vollmacht
- gültiger Personalausweis oder Reisepass der bevollmächtigten Person
- Erklärung zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer (SEPA-Lastschriftmandat)
- aktuelle Gewerbeanmeldung
-
bei juristischen Personen: zusätzlich
- Handelsregisterauszug
- Personalausweise aller Mitglieder der Geschäftsführung beziehungsweise der Personen mit Prokura
- Versicherungsbestätigung (eVB-Code)
-
aktueller Nachweis der Zuverlässigkeit, z.B.:
- Auskunft aus dem Bundeszentralregister (Führungszeugnis)
- Auskunft aus dem Gewerbezentralregister
- Auskunft aus dem Verkehrszentralregister beim Kraftfahrt-Bundesamt
- wenn kein Antragsformular vorgesehen ist: zusätzlich schriftliche Erläuterungen zum Bedarf
Hinweis: Die Versicherungsbestätigung über die Kfz-Haftpflichtversicherung erhalten Sie bei der Versicherung Ihrer Wahl. Meist können Sie diese telefonisch anfordern.
Spezielle Hinweise für - Kreis Cochem-ZellBei der Zulassungsstelle Cochem als auch der Zulassungsaußenstelle Zell werden zusätzlich nachfolgende Unterlagen zur Erlangung der Kennzeichen verlangt:
- Formloser schriftlicher Antrag auf Zuteilung eines "Roten Kennzeichens" mit Begründung (Angaben zum Betriebsgelände,
- Anzahl der Mitarbeiter, Handelsgröße, Haupterwerbsbetrieb oder Nebenerwerbsbetrieb)
- Auszug aus dem Verkehrszentralregister des Kraftfahrtbundesamtes (Den Auszug erhält man online beim Kraftfahrtbundesamt unter www.kba.de)
- Das Führungszeugnis ist bei der Einwohnermeldebehörde der zuständigen Verbandsgemeinde zu beantragen.
Welche Gebühren fallen an?
Gebühren nach Verwaltungsaufwand
Erkundigen Sie sich bei der zuständigen Stelle.
Hinweis: Für die Kennzeichenschilder fallen weitere Kosten an.
Spezielle Hinweise für - Kreis Cochem-Zell- 150,00 Euro für die Ersterteilung der Erlaubnis
- 15,30 Euro für jedes weitere Fahrzeugscheinheft
- 7,70 Euro für die Abmeldung des roten Kennzeichens
Welche Fristen muss ich beachten?
Spezielle Hinweise für - Kreis Cochem-ZellDie Verlängerung der Befristung ist vor Ablauf des Zuteilungszeitraumes zu beantragen. Hierbei ist eine neue
Versicherungsbestätigungsnummer (eVB) sowie das Fahrzeugscheinheft und das Fahrtenbuch vorzulegen.
Eine Verlängerung der Zuteilung und somit Nutzung des roten Kennzeichens nach dem Ablaufdatum ist nicht möglich.
In diesem Fall sind die roten Kennzeichen, als auch das Fahrzeugscheinheft unverzüglich bei der Zulassungsstelle zwecks Löschung
der roten Kennzeichen vorzulegen.
Bei weiterem Bedarf ist in einem solchen Fall die Zuteilung eines roten Kennzeichens komplett neu zu beantragen.
Rechtsgrundlage
- § 16 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) (Prüfungsfahrten, Probefahrten, Überführungsfahrten)
- § 1 Gesetz über die Verweigerung der Zulassung von Fahrzeugen bei rückständigen Gebühren und Auslagen (Fahrzeugzulassungsverweigerungsgesetz) (Verweigerung der Zulassung)
- § 13 Kraftfahrzeugsteuergesetz (Feststellung der Besteuerungsgrundlagen, Nachweis der Besteuerung und Zulassungsverweigerung bei Steuerrückständen)
- Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)
Was sollte ich noch wissen?
Für die Besteuerung von Kraftfahrzeugen ist seit Februar 2014 die Zollverwaltung des Bundes zuständig. Weitere Informationen und Formulare zum Thema "Kraftfahrzeugsteuer" finden Sie auf den Internetseiten der Zollverwaltung.
Spezielle Hinweise für - Kreis Cochem-ZellIn das rote Fahrzeugscheinheft sind vor Fahrtantritt die Fahrzeugdaten des zu bewegenden Fahrzeuges aufzunehmen. Das Fahrzeugscheinheft ist bei der Fahrt mitzuführen.
In das Fahrtenbuch, welches im Betrieb zu führen und aufzubewahren ist, werden neben den Fahrzeugdaten auch Fahrtstrecke, Fahrtzeit und Angaben zum Fahrer eingetragen. Das Fahrtenbuch ist jederzeit auf Verlangen der Zulassungsbehörde und der Polizeibehörden vorzulegen.
An wen muss ich mich wenden?
- Kfz-Zulassungsstelle Cochem, Endertplatz 2, 56812 Cochem
- Kfz-Zulassungsaußenstelle Zell, Corray 1, 56856 Zell