Kfz-Kennzeichen: rotes 07er (Oldtimer)
- Leistungsbeschreibung
- Teaser
- Welche Unterlagen werden benötigt?
- Welche Gebühren fallen an?
- Was sollte ich noch wissen?
Leistungsbeschreibung
Für Fahrzeuge, die vor mindestens 30 Jahren erstmals zum Verkehr zugelassen wurden, kann ein rotes Kennzeichen beantragt werden. Entscheidend ist der Tag der ersten Zulassung.
Für bis zum 28. Februar 2007 ausgegebene Kennzeichen, deren Befristung ausläuft, bevor das betreffende Fahrzeug 30 Jahre alt ist, besteht in den meisten Bundesländern Besitzstandsschutz.
Das rote 07er-Kennzeichen ist eine Alternative zum H-Kennzeichen und lohnt sich vor allem beim Besitz mehrerer Oldtimer-Fahrzeuge. Mit dem ausgestellten Schein können die unter der 07-er-Nummer eingetragenen Fahrzeuge beliebig oft benutzt werden.
Sie dürfen dieses Kennzeichen nur in folgenden Fällen verwenden:- Teilnahme an Veranstaltungen, die der Darstellung von Oldtimer-Fahrzeugen und der "Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes" dienen, sowie für die An- und Abfahrten zu solchen Veranstaltungen
- Prüfungsfahrten, Probefahrten und Überführungsfahrten
- Fahrten zum Zwecke der Wartung und Reparatur der Fahrzeuge
Voraussetzungen:
- vor mindestens 30 Jahren erstmals zugelassen
- Gutachten eines amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfers für den Kraftfahrzeugverkehr oder eines Prüfingenieurs einer amtlich anerkannten Überwachungsorganisation
- guter, weitgehend originaler Erhaltungszustand des Fahrzeugs
Die Voraussetzungen zur Erlangung eines roten Oldtimerkennzeichens können darüber hinaus im Einzelfall unterschiedlich sein. Bitte erkundigen Sie sich bei der für Sie zuständigen Zulassungsbehörde.
Verfahrensablauf:
Nach Eingang des Antrages wird geprüft, ob der Antragsteller persönlich zuverlässig ist. Hierfür wird die für den Antragsteller zuständige Gemeinde- bzw. Stadtverwaltung sowie die zuständige Polizeibehörde angehört.
Die Zulassungsbehörde stellt ein Fahrzeugscheinheft für mehrere Fahrzeuge oder für jedes Fahrzeug einen besonderen Fahrzeugschein aus, auch wenn nur ein rotes Kennzeichen beantragt wird. Bei einem Kennzeichen und mehreren Fahrzeugen ist immer nur die Nutzung eines dieser Fahrzeuge zulässig. Jede Verwendung des Kennzeichens ist mit einem Fahrtennachweisbuch zu dem jeweiligen Fahrzeug nachzuweisen.Spezielle Hinweise für - Kreis Cochem-ZellTermine nur nach vorheriger Vereinbarung über Online-Termin.
Bei dem oben aufgeführten Gutachten eines amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfers für den Kraftfahrzeugverkehr oder eines Prüfingenieurs einer amtlich anerkannten Überwachungsorganisation handelt es sich um ein Oldtimer-Gutachten nach § 23 StVZO.
Für mehrere Fahrzeuge können Sie auf Wunsch bis zu vier Kennzeichenschilder in verschiedenen Formaten zur Anpassung an Ihre jeweiligen Fahrzeuge erhalten. Allerdings darf immer nur ein Fahrzeug am Verkehr teilnehmen. Das Rote Kennzeihen kann für mehrspurige Kraftfahrzeuge und auch für Krafträder erteilt werden.
Für das Kennzeichen wird keine Zulassungsbescheinigung Teil I ausgestellt, vielmehr erhalten Sie als Halter des Oldtimers einen roten Fahrzeugschein (bei mehreren Fahrzeugen ein rotes Fahrzeugscheinheft), in dem die Halterdaten sowie relevante technische Daten eingetragen werden. Bei Änderungen des Fahrzeugbestandes müssen diese im Fahrzeugscheinheft entsprechend durch die Zulassungsbehörde registriert werden.
Teaser
Spezielle Hinweise für - Kreis Cochem-ZellSie wünschen für Ihren Oldtimer ein Rotes Kennzeichen zu wiederkehrenden Verwendung?
Welche Unterlagen werden benötigt?
- gültiger Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung der Meldebehörde des Wohnorts, ausländische Staatsangehörige benötigen ein gültiges Ausweisdokument mit aktueller Meldebestätigung
- Zulassungsbescheinigung Teil II / Fahrzeugbriefe der Fahrzeuge, die eingetragen werden sollen. Ist keine Zulassungsbescheinigung Teil II / Fahrzeugbrief vorhanden, muss ein Datenblatt einer technischen Prüfstelle und ein Eigentumsnachweis (Kaufvertrag) vorgelegt werden.
- Auflistung der Fahrzeuge, für die ein rotes Kennzeichen beantragt wird
- Gutachten über die Einstufung des/r Fahrzeugs/e als Oldtimer
- Auskunft aus dem Bundeszentralregister (Führungszeugnis)
-
Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
- SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer
bei Vertretung mit schriftlicher Vollmacht zusätzlich:
- Wenn Sie einen Dritten mit der Außerbetriebsetzung beauftragen, benötigt dieser eine schriftliche Vollmacht von Ihnen; außerdem muss er Ihr Personaldokument (im Original) bei der Zulassungsstelle vorlegen. Er selbst muss das für ihn zutreffende Personaldokument dabei haben, um sich auszuweisen.
Spezielle Hinweise für - Kreis Cochem-ZellBei der Zulassungsstelle Cochem als auch der Zulassungsaußenstelle Zell werden zusätzlich nachfolgende Unterlagen zur Erlangung der Kennzeichen verlangt:
- Formloser schriftlicher Antrag auf Zuteilung eines "Roten Oldtimerkennzeichens"
- Auszug aus dem Verkehrszentralregister des Kraftfahrtbundesamtes (Den Auszug erhält man online beim Kraftfahrtbundesamt unter www.kba.de)
- Das Führungszeugnis ist bei der Einwohnermeldebehörde der zuständigen Verbandsgemeinde zu beantragen.
Welche Gebühren fallen an?
Die Gebühren richten sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr.
Zusätzlich fallen die Kosten für die Kennzeichenschilder an.
Spezielle Hinweise für - Kreis Cochem-Zell- 150,00 Euro für die Ersterteilung der Erlaubnis einschließlich des Fahrzeugscheins für ein Fahrzeug
- 7,70 Euro für die Abmeldung des roten Kennzeichens
Rechtsgrundlage
Was sollte ich noch wissen?
Fahrzeuge mit diesem Kennzeichen unterliegen einer pauschalen Kraftfahrzeugsteuer von zurzeit 46,02 Euro für Krafträder beziehungsweise 191,73 Euro für alle übrigen Fahrzeuge.
Spezielle Hinweise für - Kreis Cochem-ZellFür mehrere Fahrzeuge können Sie auf Wunsch bis zu vier Kennzeichenschilder in verschiedenen Formaten zur Anpassung an Ihre jeweiligen Fahrzeuge erhalten. Allerdings darf immer nur ein Fahrzeug am Verkehr teilnehmen. Das Rote Kennzeihen kann für mehrspurige Kraftfahrzeuge und auch für Krafträder erteilt werden.
Für das Kennzeichen wird keine Zulassungsbescheinigung Teil I ausgestellt, vielmehr erhalten Sie als Halter des Oldtimers einen roten Fahrzeugschein (bei mehreren Fahrzeugen ein rotes Fahrzeugscheinheft), in dem die Halterdaten sowie relevante technische Daten eingetragen werden. Bei Änderungen des Fahrzeugbestandes müssen diese im Fahrzeugscheinheft entsprechend durch die Zulassungsbehörde registriert werden.
An wen muss ich mich wenden?
- Kfz-Zulassungsstelle Cochem, Endertplatz 2, 56812 Cochem
- Kfz-Zulassungsaußenstelle Zell, Corray 1, 56856 Zell