Kurzzeitkennzeichen beantragen
- Leistungsbeschreibung
- Welche Unterlagen werden benötigt?
- Welche Gebühren fallen an?
- Welche Fristen muss ich beachten?
- Anträge / Formulare
Leistungsbeschreibung
Mit einem Kurzzeitkennzeichen können Sie ein Fahrzeug
Probefahren oder an einen anderen Ort überführen. Sonstige
Fahrtzwecke sind nicht zulässig und können geahndet werden.
Der Gültigkeitszeitraum beträgt maximal 5 Tage ab dem Tag der
Zuteilung. Das Ablaufdatum ist auf dem Kurzzeitkennzeichen am
rechten Rand sichtbar. Nach diesem Datum verliert das
Kurzzeitkennzeichen automatisch seine Gültigkeit.Das Fahrzeug muss bestimmte Voraussetzungen erfüllen, um ein
Kurzzeitkennzeichen zu verwenden:-
es muss eine EG-Typgenehmigung vorliegen oder
eine Einzelgenehmigung beziehungsweise
Betriebserlaubnis erteilt worden sein, -
für Gebrauchtfahrzeuge muss ein gültiger Nachweis
über eine bestandene Hauptuntersuchung vorliegen
(Hauptuntersuchungsbericht) und -
es muss eine Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung
bestehen.
Wenn für Ihr Fahrzeug keine EG-Typgenehmigung oder
Betriebserlaubnis vorliegt, dürfen Sie mit einem Kurzzeitkennzeichen
nur Fahrten durchführen, die im Zusammenhang mit der Erlangung
der erforderlichen Gutachten stehen. Dann dürfen Sie nur zur
nächstgelegenen Begutachtungsstelle im Bezirk, die das
Kennzeichen zugeteilt hat, oder im angrenzenden Bezirk mit dem
Kurzzeitkennzeichen fahren.Wenn Ihr Fahrzeug keine gültige Hauptuntersuchung oder
Sicherheitsprüfung hat, erhält es ein Kurzzeitkennzeichen nur für die
Fahrt:- zur nächstgelegenen Untersuchungsstelle im Zulassungsbezirk und zurück oder
- in eine nächstgelegene Werkstatt im Zulassungsbezirk, in dem das Kennzeichen ausgegeben wurde oder
- in einen angrenzenden Bezirk und zurück zur unmittelbaren Reparatur festgestellter erheblicher oder geringer Mängel.
Dies gilt nicht für Fahrzeuge, die als verkehrsunsicher eingestuft
wurden.Spezielle Hinweise für - Kreis Cochem-ZellTermine nur nach vorheriger Vereinbarung über Online-Termin
Ein Kurzzeitkennzeichen können Sie nur dann bei der Zulassungsbehörde der Kreisverwaltung Cochem-Zell oder der Außenstelle in Zell (Mosel) beantragen, wenn Sie im Landkreis Cochem-Zell mit ihrem Hauptwohnsitz gemeldet sind. Auch gewerbetreibende mit Sitz im Landkreis Cochem-Zell können hier ein Kurzzeitkennzeichen beantragen.
Sind Sie als Antragsteller in einer anderen Stadt/Gemeinde mit Hauptwohnsitz gemeldet, oder ist der Sitz des von Ihnen ausgeübten Gewerbes nicht im Landkreis Cochem-Zell, kann das Kurzzeitkennzeichen nur dann bei der Zulassungsbehörde beantragt werden, wenn der Bedarf durch Vorlage der Kraftfahrzeugpapiere und/oder beispielsweise eines Kaufvertrages über ein Fahrzeug, welches seinen Standort/Verkäufer im Landkreis Cochem-Zell hat, nachgewiesen ist.
Das Kennzeichen darf im Übrigen nur für ein Fahrzeug genutzt werden. Die Verwerndung an mehreren Fahrzeugen oder die Weitergabe an eine andere Person zur Nutzung an einem anderen Fahrzeug ist nicht zulässig.
Mit dem Kurzzeitkennzeichen ist grundsätzlich nur die Überführung eines Fahrzeuges innerhalb der Bundesrepublik Deutschland möglich. Hinsichtilich einer Überführung in ein Mitgliedsland der Europäischen Union besteht kein Rechtsanspruch darauf, dass der ausländische Staat das Kennzeichen anerkennt.
Bei Wohnsitz im Ausland
Benennung eines / einer Empfangsberechtigten mit Wohnsitz in Deutschland
(Formular am Ende dieser Seite)-
es muss eine EG-Typgenehmigung vorliegen oder
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I)
-
Übereinstimmungsbescheinigung (englische Abkürzung:
COC) oder - Einzelgenehmigung des Fahrzeugs im Original
- gegebenenfalls bisherige Kennzeichenschilder
- bei Gebrauchtfahrzeugen: Hauptuntersuchungsbericht
- elektronische Versicherungsbestätigung (eVB)
Spezielle Hinweise für - Kreis Cochem-ZellZum Nachweis des konkreten Bedarfs für das Kurzzeitkennzeichen reicht es bei der Zulassungsbehörde Cochem als auch bei der Zulassungsaußenstelle Zell aus, wenn eine Kopie vom Fahrzeugschein und der letzten Hauptuntersuchung (HU) vorgelegt wird.
Sind Sie als Antragsteller in einer anderen Stadt/Gemeinde mit Hauptwohnsitz gemeldet, oder ist der Sitz des von Ihnen ausgeübten Gewerbes nicht im Landkreis Cochem-Zell, kann das Kurzzeitkennzeichen nur dann bei der Zulassungsbehörde beantragt werden, wenn der Bedarf durch Vorlage der Kraftfahrzeugpapiere und/oder beispielsweise eines Kaufvertrages über ein Fahrzeug, welches seinen Standort/Verkäufer im Landkreis Cochem-Zell hat, nachgewiesen ist.
Welche Gebühren fallen an?
EUR 10,20
Die Höhe der Gebühren kann je nach Fallkonstellation variieren. Konkrete Auskünfte hierzu erteilt die jeweils örtlich zuständige Zulassungsbehörde.
Spezielle Hinweise für - Kreis Cochem-ZellDie Gebühr beträgt bei der Zulassungsstelle Cochem als auch bei der Zulassungsaußenstelle Zell 13,10 Euro.
Zuzüglich entstehen Kosten für die Kennzeichenschilder.
Welche Fristen muss ich beachten?
Das Kurzeitkennzeichen ist maximal 5 Tage gültig.
Spezielle Hinweise für - Kreis Cochem-ZellEin Kurzzeitkennzeichen kann hinsichtlich des Gültigkeitszeitraumes nicht vordatiert werden.
Rechtsgrundlage
Anträge / Formulare
Spezielle Hinweise für - Kreis Cochem-Zell
An wen muss ich mich wenden?
- Kfz-Zulassungsstelle Cochem, Endertplatz 2, 56812 Cochem
- Kfz-Zulassungsaußenstelle Zell, Corray 1, 56856 Zell
Sie müssen persönlich erscheinen, können sich aber durch eine bevollmächtigte Person vertreten lassen.
Für die Zuteilung eines Kurzzeitkennzeichens an einen Antragsteller ohne Wohnsitz in Deutschland ist eine persönliche Vorsprache des Antragstellers zwingend erforderlich.