Feinstaubplakette/ Umweltplakette Information
- Leistungsbeschreibung
- Welche Unterlagen werden benötigt?
- Welche Gebühren fallen an?
- Anträge / Formulare
Leistungsbeschreibung
Für Gebiete mit schlechter Luftqualität gibt es Luftreinhaltepläne. Luftreinhaltepläne enthalten Maßnahmen zur Verbesserung der Luftqualität. Umweltzonen sind eine mögliche Maßnahme solcher Luftreinhaltepläne. Umweltzonen verringern die Feinstaub- und Stickstoffdioxidbelastung. Fahrzeuge mit hohem Schadstoffausstoß dürfen in Umweltzonen nicht fahren.
Wollen Sie mit Ihrem Fahrzeug in einer solchen Umweltzone fahren, müssen Sie eine Feinstaubplakette/ Umweltplakette erwerben. Die Plakette gibt es in drei verschiedenen Farben, die jeweils einer Schadstoffgruppe zugeordnet sind. Die Einordnung Ihres Fahrzeugs in eine der Schadstoffgruppen richtet sich nach den Emissionsschlüsselnummern. Diese finden Sie in den Fahrzeugpapieren.
Hinweis: Auf die Umweltzonen weist ein eigenes Verkehrsschild hin. Auf dem Zusatzschild sind die Farben der Plaketten angegeben, mit denen Fahrzeuge in der konkreten Umweltzone freie Fahrt haben.
Spezielle Hinweise für - Kreis Cochem-ZellTermine nur nach vorheriger Vereinbarung über Online-Termin
Welcher Schadstoffgruppe gehört mein Fahrzeug an?
- Maßgeblich für die Zuordnung der Kraftfahrzeuge zu einer bestimmten Schadstoffgruppe ist der Emissionsschlüssel des Fahrzeuges. Diesen kann man mit Hilfe der Fahrzeugpapiere feststellen.
- Bei Fahrzeugpapieren, die vor dem 1.Oktober 2005 ausgestellt wurden, findet man den Emissionsschlüssel im Fahrzeugschein im Feld "Schlüsselnummer zu 1" an der fünften und sechsten Stelle des Codes.
- Bei Fahrzeugpapieren, die nach dem 1.Oktober 2005 ausgestellt wurden, findet man den Emissionsschlüssel im Feld 14.1. der Zulassungsbescheinigung. Es sind die letzten beiden Zahlen der Ziffernreihe.
- Die Tabelle für die Zuordnung von in Deutschland oder im Ausland angemeldeten Fahrzeugen findet man im Unterpunkt Formulare.
Wo bekommt man eine Feinstaubplakette?
- Feinstaubplaketten kann man an verschiedenen Stellen erwerben. Die jeweilige Ausgabestelle der Plakette trägt das Autokennzeichen auf der Plakette ein. Diese wird dann auf der Beifahrerseite innen auf die Windschutzscheibe des Fahrzeuges geklebt. Die Plaketten gelten bundesweit und sind erhältlich bei den Zulassungsbehörden sowie bei Werkstätten und Prüfstellen.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Fahrzeugschein (bei älteren Kfz) beziehungsweise Zulassungsbescheinigung Teil I (bei neueren Kfz)
Spezielle Hinweise für - Kreis Cochem-ZellBei der Zulassungsstelle Cochem als auch der Zulassungsaußenstelle Zell kann auch eine Kopie der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) vorgelegt werden.
Welche Gebühren fallen an?
Je nach Stadt- beziehungsweise Landkreis, AU-Werkstatt oder Prüforganisation: meist EUR 5,00 - 8,00
Spezielle Hinweise für - Kreis Cochem-Zell- 6,90 Euro pro Plakette
Rechtsgrundlage
- Anhang 2 zu § 2 Abs. 2 Verordnung zur Kennzeichnung der Kraftfahrzeuge mit geringem Beitrag zur Schadstoffbelastung (35. BImSchV)
- §§ 40 ff. Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG)
- § 40 Abs.1 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) (Verkehrsbeschränkungen)
- § 47 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) (Luftreinhaltepläne, Pläne für kurzfristig zu ergreifende Maßnahmen, Landesverordnungen)
- Verordnung zur Kennzeichnung der Kraftfahrzeuge mit geringem Beitrag zur Schadstoffbelastung (35. BlmSchV)
Anträge / Formulare
Was sollte ich noch wissen?
Planen Sie in eine Umweltzone zu fahren, bemühen Sie sich nach Möglichkeit frühzeitig, eine Feinstaubplakette/ Umweltplakette zu kaufen. Sollte es zu Verzögerungen kommen und Sie haben keine Feinstaubplakette/ Umweltplakette, so dürfen Sie nicht in die Umweltzone fahren.
An wen muss ich mich wenden?
- Kfz-Zulassungsstelle Cochem, Endertplatz 2, 56812 Cochem
- Kfz-Zulassungsaußenstelle Zell, Corray 1, 56856 Zell