Kfz-Kennzeichen: Saisonkennzeichen
Leistungsbeschreibung
Für Fahrzeuge, die nicht das gesamte Jahr betrieben werden, besteht die Möglichkeit ein Saisonkennzeichen zu erhalten.
Der Betriebszeitraum wird auf Antrag des Halters festgesetzt und auf volle Monate bemessen. Er muss mindestens zwei Monate und darf höchstens elf Monate umfassen.
Die Fahrzeuge dürfen außerhalb des Betriebszeitraumes nicht auf öffentlichen Straßen in Betrieb genommen werden und sie dürfen nicht im öffentlichen Verkehrsraum abgestellt werden.
Auch Oldtimerkennzeichen und grüne Kennzeichen können als Saisonkennzeichen zugeteilt werden.
Hinweis:
Soll der Saisonzeitraum geändert werden, so ist die Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer) sowie neue Kennzeichenschilder erforderlich.
Spezielle Hinweise für - Kreis Cochem-ZellTermine nur nach vorheriger Vereinbarung über Online-Termin.
Auch der Wechsel von einer "normalen" Zulassung zu einem Saisonkennzeichen ist möglich.
Das Saisonkennzeichen kann auch zugeteilt werden, wenn jemand von der Zahlung der Kraftfahrzeugsteuer befreit ist.
Teaser
Spezielle Hinweise für - Kreis Cochem-ZellSie wollen ein Fahrzeug für einen begrenzten, jedes Jahr wiederkehrenden Zeitraum zulassen oder umschreiben?
Verfahrensablauf
Für die Zulassung eines Fahrzeugs mit Saisonkennzeichen kommen folgende Varianten in Betracht:
- erstmalige Zulassung
- Wiederzulassung nach Außerbetriebsetzung
- Zulassung auf einen neuen Fahrzeughalter (Umschreibung)
Die hierbei geltenden Regelungen sind zu beachten. Durch Klicken auf den oben hinterlegten jeweiligen Link werden weitere Informationen angezeigt.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Weitere Informationen, unter anderem welche Unterlagen für die Zulassung erforderlich sind, werden durch Klicken auf den jeweiligen Link angezeigt.
Spezielle Hinweise für - Kreis Cochem-ZellBei einer Neuzulassung/Erstzulassung mit einem Saisonkennzeichen sind nachfolgende Unterlagen für die Zulassung erforderlich:
- Zulassungsbescheinigung Teil II und Datenbestätigung (COC) im Original
- Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
- Gültige Ausweispapiere der Fahrzeughalterin / des Fahrzeughalters (Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung der Meldebehörde des Wohnorts,; Führerschein und ähnliche Dokumente werden nicht anerkannt!). Ausländische Staatsangehörige benötigen ein gültiges Ausweisdokument mit aktueller Meldebestätigung
- Bankeinzugsermächtigung für die Kraftfahrzeugsteuer (muss bei Zulassung durch einen Dritten bzw. bei abweichendem Kontoinhaber schriftlich vorgelegt werden. Die angegebene Bankverbindung ist nachzuweisen.)
- Falls nach dem Kauf Änderungen am Fahrzeug vorgenommen wurden, die abnahmepflichtig sind (z. B. Alu-Felgen, Spoiler, Standheizung etc.), ist das Fahrzeug vor der Zulassung durch einen amtlichen anerkannten Sachverständigen (z. B. TÜV-Gutachter) zu prüfen. Die von ihm über die Prüfung (Abnahme) ausgestellte Bescheinigung ist bei der Zulassung mit vorzulegen benötigen Sie für die Zulassung des Kraftfahrzeugs die vorherige Abnahme.
- Wenn Sie einen Dritten mit der Zulassung beauftragen, benötigt dieser eine schriftliche Vollmacht von Ihnen; außerdem muss er Ihr Personaldokument (im Original) bei der Zulassungsstelle vorlegen. Er selbst muss das für ihn zutreffende Personaldokument dabei haben, um sich zu auszuweisen
- SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer
Zusätzlich bei Firmen:
- Auszug aus dem Gewerbe- bzw. Handelsregister
- die Ausweispapiere der verantwortlichen, unterschriftsberechtigten Person (Geschäftsführer, Prokurist) sowie dessen/deren Vollmacht
bei Vereinen:
- Vereinsregisterauszug
- Ausweis der verantwortlichen, unterschriftsberechtigten Person (Vorstand)
bei minderjährigen Fahrzeughaltern:
- Einverständniserklärung und Unterschrift beider Elternteile
- deren Ausweise.
bei eingeführten Fahrzeugen für die noch keine ZB II erteilt wurde:
- EG-Übereinstimmungsbescheinigung (CoC) oder Datenbestätigung
- (Sofern nur eine EG-Übereinstimmungserklärung vorliegt, ist zusätzlich als Nachweis der Verfügungsberechtigung der Kaufvertrag bzw. die Rechnung jeweils im Original vorzulegen)
- den Kaufvertrag / die Rechnung
- Versicherungsbestätigung
Bei einer Umschreibung auf einen anderen Halter bei vorheriger Zulassung in einem anderen Zulassungsbezirk mit einem Saisonkennzeichen sind nachfolgende Unterlagen für die Zulassung erforderlich:
- Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung der Meldebehörde des Wohnorts, ausländische Staatsangehörige benötigen ein gültiges Ausweisdokument mit aktueller Meldebestätigung
- Zulassungsbescheinigung II (Fahrzeugbrief) oder bei zulassungsfreien aber kennzeichnungspflichtigen Fahrzeugen die Betriebserlaubnis
- Zulassungsbescheinigung I (Fahrzeugschein)
- amtliche Kennzeichen bei zugelassenen Fahrzeugen
- Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
- Prüfbericht der letzten Hauptuntersuchung
- SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer
zusätzlich bei Beantragung:
- durch Vertreter:
Wenn Sie einen Dritten beauftragen, benötigt dieser eine schriftliche Vollmacht von Ihnen; außerdem muss er Ihr Personaldokument bei der Zulassungsstelle vorlegen. Er selbst muss das für ihn zutreffende Personaldokument dabei haben, um sich zu auszuweisen. - für Firmen (GmbH, AG, OHG):
Handelsregisterauszug (Nachweis der Anschrift erforderlich), Gewerbeanmeldung (Nachweis der Anschrift erforderlich), Vollmacht des Geschäftsführers oder persönliches Erscheinen des Geschäftsführers - für Vereine:
Auszug aus dem Vereinsregister; Personalausweis und Vollmacht des benannten Vertreters/der Vertretenden; Satzung des Vereins und Protokoll der letzten Jahreshauptversammlung mit Vorstandswahlen. - für Gesellschaften des bürgerlichen Rechts:
komplette Übersicht der Gesellschafter (in der Regel Gesellschaftervertrag); Vollmacht und Erklärung, auf welche natürliche Person die Zulassung erfolgen soll (von allen Gesellschaftern durch Unterschrift bestätigt)
Bei einer Umschreibung auf einen anderen Halter bei vorheriger Zulassung im selben Zulassungsbezirk mit einem Saisonkennzeichen sind nachfolgende Unterlagen für die Zulassung erforderlich:
gültiger Personalausweis oder Reisepass mit Original der letzten Meldebescheinigung des Wohnortes; ausländische Staatsangehörige benötigen ein gültiges Ausweisdokument mit aktueller Meldebescheinigung
- eine Vollmacht, wenn ein Bevollmächtigter den Antrag stellt (der Ausweis des Bevollmächtigten und eine Ausweiskopie des Fahrzeughalters sind erforderlich
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
- bisherige(s) Kennzeichenschild(er) (wenn ein neues Kennzeichen erneut zugeteilt werden soll)
- Prüfbericht der letzten Hauptuntersuchung (HU),
- Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
bei Firmen:
- zusätzlich Gewerbeanmeldung oder Handelsregisterauszug
bei Vereinen:
- zusätzlich Vereinsregisterauszug und Ausweis der verantwortlichen unterschriftsberechtigten Person/en (Vorstand)
bei minderjährigen Fahrzeughaltern:
- zusätzlich Einverständniserklärung beider Elternteile oder Erziehungsberechtigten (ggf. Sorgerechtsurteil) und deren Personalausweis/Reisepass mit Meldebescheinigung
Bei einer Wiederzulassung einer außer Betrieb gesetzen Kfz mit einem Saisonkennzeichen sind nachfolgende Unterlafe für die Zulassung erforderlich:
- gültiger Personalausweis oder Reisepass mit Original der letzten Meldebescheinigung des Wohnortes; ausländische Staatsangehörige benötigen ein gültiges Ausweisdokument mit aktueller Meldebescheinigung
- eine Vollmacht, wenn ein Bevollmächtigter den Antrag stellt (der Ausweis des Bevollmächtigten und eine Ausweiskopie des Fahrzeughalters sind erforderlich
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- Nachweis über die technischen Daten des Fahrzeugs (EG-Übereinstimmungsbescheinigung (CoC-Papier), Datenbestätigung, Bescheinigung über eine Einzelgenehmigung), wenn . die Außerbetriebsetzung länger als sieben Jahre zurückliegt
- Ist keines dieser Papiere mehr vorhanden, ist die Vorlage eines Gutachtens eines amtlich anerkannten Sachverständigen für den Kraftfahrzeugverkehr oder eines benannten Technischen Dienstes erforderlich; dies gilt auch, wenn das das Fahrzeug nach der Abmeldung (Außerbetriebsetzung) verändert wurde
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
- bisherige(s) Kennzeichenschild(er) (wenn das bisherige Kennzeichen reserviert wurde und erneut zugeteilt werden soll)
- Prüfbericht der letzten Hauptuntersuchung (HU),
- Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
bei Firmen:
- zusätzlich Gewerbeanmeldung oder Handelsregisterauszug
bei Vereinen:
- zusätzlich Vereinsregisterauszug und Ausweis der verantwortlichen unterschriftsberechtigten Person/en (Vorstand)
bei minderjährigen Fahrzeughaltern:
- zusätzlich Einverständniserklärung beider Elternteile oder Erziehungsberechtigten (ggf. Sorgerechtsurteil) und deren Personalausweis/Reisepass mit Meldebescheinigung
Welche Gebühren fallen an?
Die Gebühren werden gemäß der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr erhoben.
Die Höhe der Gebühren kann je nach Fallkonstellation variieren. Konkrete Auskünfte hierzu erteilt die jeweils örtlich zuständige Zulassungsbehörde.
Spezielle Hinweise für - Kreis Cochem-Zell- Sie müssen persönlich erscheinen, können sich aber durch eine bevollmächtigte Person vertreten lassen.
- Die Gebühren entsprechen in Höhe der Gebühren des jeweiligen Zulassungsvorganges:
Bei einer Neuzulassung/Erstzulassung mit einem Saisonkennzeichen beträgt die Gebühr: ab 31,50 € aufwärts
Bei einer Umschreibung mit Halterwechsel bei vorheriger Zulassung in einem anderen Zulassungsbezirk beträgt die Gebühr: ab 30,20 € aufwärts
Bei einer Umschreibung auf einen anderen Halter bei vorheriger Zulassung im selben Zulassungsbezirk beträgt die Gebühr: ab 29,50 € aufwärts
Bei einer Wiederzulassung eines außer Betrieb gesetzten Kfz mit einem Saisonkennzeichen beträgt die Gebühr: ab 26,70 € aufwärts
Rechtsgrundlage
An wen muss ich mich wenden?
- Kfz-Zulassungsstelle Cochem, Endertplatz 2, 56812 Cochem
- Kfz-Zulassungsaußenstelle Zell, Corray 1, 56856 Zell