Taxischein
Leistungsbeschreibung
Zur Beförderung von Fahrgästen in Taxen und Mietwagen bedarf es eines Fahrgastbeförderungsscheins. Das hierfür notwendige Mindestalter beträgt 21 Jahre.
Bei Antragstellung sind folgende Unterlagen vorzulegen:- Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung: Bei Ausländern: gültige Aufenthaltsgenehmigung
- Führerschein
- Karteikartenabschrift, sofern der letzte Führerschein nicht von der Führerscheinstelle bei der Sie jetzt den Fahrgastbeförderungsschein beantragen, ausgestellt wurde
- 2-jähriger Besitz einer Pkw-Fahrerlaubnis innerhalb der letzten 5 Jahre. Der Besitz kann durch einen deutschen, EU- oder EWR-Führerschein oder einer entsprechenden Fahrerlaubnis eines Privilegiertenstaates
(siehe ausländischer Führerschein) nachgewiesen werden
- Gesundheitlicher Eignungsnachweis; bei Ersterteilung oder Verlängerung ab dem 60. Lebensjahr: Allgemeinmedizinisches Gutachten einschließlich Leistungsbegutachtung und augenärztliches Zeugnis, bei Verlängerungen bis zum 60. Lebensjahr: allgemeinmedizinisches Gutachten und augenärztliches Zeugnis
- einfaches Führungszeugnis,nicht älter als 3 Monate, bei der zuständigen Verbandsgemeinde vom Antragsteller selbst zu beantragen
(siehe auch Führungszeugnis)
Bei Abholung hat der Antragsteller vorzulegen bzw. müssen folgende Unterlagen vorliegen:
- Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung; Bei Ausländern: gültige Aufenthaltsgenehmigung
- Führerschein
Für die Terminvergabe und für weitere Informationen fragen Sie bitte Ihre örtliche Führerscheinstelle.
siehe auch
FührerscheinAn wen muss ich mich wenden?- Kreisverwaltung
- Stadtverwaltung
mit Führerscheinstelle
Rechtsgrundlage
Anträge / Formulare
Spezielle Hinweise für - Kreis Cochem-ZellSie müssen den Antrag persönlich bei der Kreisverwatung Cochem-Zell abgeben. Die Bearbeitungszeit beträgt bei Vorliegen der Unterlagen etwa 10 Tage.