Ausstellung des Fahrerqualifizierungsnachweises beantragen
Leistungsbeschreibung
Aufgrund des Berufskraftfahrerqualifikationsgesetzes besteht für Sie als Berufskraftfahrerin oder -fahrer die Pflicht zur besonderen Schulung im Güter- als auch im Personenverkehr.
Zum Nachweis Ihrer Qualifikation wird seit 23.05.2021 auf Antrag ein Fahrerqualifizierungsnachweis (FQN) ausgestellt. Dieser löst die bisherige Eintragung der Schlüsselzahl 95 im Kartenführerschein schrittweise ab.
Der FQN ist eine Karte, die der Fahrerlaubnis in Form und Größe ähnelt. Sie ist zusammen mit Ihrer Fahrerlaubnis mitzuführen.
Der FQN wird ausgestellt über den
- Erwerb der Grundqualifikation,
- Erwerb der beschleunigten Grundqualifikation sowie
- Abschluss der vorgeschriebenen Weiterbildungsmaßnahme (alle 5 Jahre)
Den FQN müssen Sie schriftlich bei Ihrer zuständigen Fahrerlaubnisbehörde beantragen.
Spezielle Hinweise für - Kreis Cochem-ZellDie Bearbeitung erfolgt grundsätzlich im Bürgerbüro der Kreisverwaltung Cochem-Zell. Sofern ein Fahrerqualifikationsnachweis beschädigt oder gestohlen wurde, ist an der Führerscheinstelle zu verweisen.
Termine nur nach vorheriger Vereinbarung über Online-Termin.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- amtlicher Nachweis über Ort und Tag der Geburt (Personalausweis oder Reisepass)
- ein aktuelles biometrisches Passfoto
- gültiger Führerschein
- Nachweis über die (beschleunigte) Grundqualifikation, beziehungsweise Weiterbildung
- gegebenenfalls Nachweis über andere abgeschlossene spezielle Aus und Weiterbildungsmaßnahmen im Sinne der Berufskraftfahrerqualifikationsverordnung (die Ausbildung über die Beförderung gefährlicher Güter im Binnenland für Fahrzeugführer oder die Schulung über den Schutz von Tieren beim Transport), sofern diese angerechnet werden sollen
- gegebenenfalls Arbeitsgenehmigung EU oder Aufenthaltstitel mit dem Vermerk der erlaubten Erwerbstätigkeit
Spezielle Hinweise für - Kreis Cochem-ZellAls Nachweis stellen die Ausbildungsstätten Zeugnisse über 5 Module aus. Alle 5 Zeugnisse sind vorzulegen.
Welche Gebühren fallen an?
Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt ). Bei Direktversand des Führerscheins an die Wohnanschrift fällt eine zusätzliche Versandgebühr an.
Spezielle Hinweise für - Kreis Cochem-Zell- Schlüsselzahl 95 – Fahrerqualifizierungsnachweis (FQN)
Aufgrund einer EU-Richtlinie wurde das Berufskraftfahrerqualifikationsgesetzt neu erlassen und ein Fahrerqualifizierungsnachweis, genannt FQN, neu eingeführt. Die Schlüsselzahl 95 wird daher künftig nicht mehr auf der Rückseite des Führerscheins eingetragen, sondern auf einer separaten Karte ausgewiesen.
Sofern nun bei einer Verlängerung der C-Klassen gleichzeitig auch Module nachgewiesen werden, wird die C-Klasse auf dem Führerschein verlängert und ein FQN für den Eintrag der Schlüsselzahl 95 hergestellt.
Sollte ein Führerschein ohne gleichzeitige Verlängerung der Schlüsselzahl 95 ersetzt werden
- reine Verlängerung der C-Klassen (ohne Module wegen unterschiedlichen Ablaufdaten)
- Namensänderung
- Diebstahl des Führerscheins
- ect.
wird darauf hingewiesen, dass die Schlüsselzahlt 95 nur auf einem FQN eingetragen werden kann und die Kosten hierfür zusätzlich in o.a. Höhe erhoben werden. Ansonsten könnte der Kunde/die Kundin nach Erhalt des neuen Führerscheins keinen gewerblichen Gütertransport mehr ausüben.
Sofern ein FQN beschädigt oder gestohlen wurde ist nicht mehr das Bürgerbüro sondern die Führescheinstelle zuständig.
- Schlüsselzahl 95 – Fahrerqualifizierungsnachweis (FQN)
Rechtsgrundlage