Im Bürgerportal Cochem-Zell finden Sie Verwaltungsdienste, Zuständigkeiten und Ansprechpartner des Landkreises Cochem-Zell und der vier Verbandsgemeinden Cochem, Kaisersesch, Zell und Ulmen.

Internationalen Führerschein beantragen

Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
  • Leistungsbeschreibung

    Für befristete Aufenthalte in bestimmten Ländern außerhalb der  Europäischen Union (EU) und des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) brauchen Sie einen internationalen Führerschein, um Ihre vorhandene Fahrerlaubnis nachweisen. Der internationale Führerschein ist nur eine Übersetzung des nationalen Führerscheines und daher auch nur in Verbindung mit diesem gültig.

    Spezielle Hinweise für - Kreis Cochem-Zell

     Wo ist der internationale Führerschein zwingend erforderlich und wo nicht?

    Wer einen deutschen Führerschein hat , der benötigt keinen Internationalen Führerschein in den EU-Staaten sowie in Island, Liechtenstein, Norwegen, Schweiz und der Türkei.

    In allen anderen europäischen Ländern sowie außerhalb Europas ist der internationale Führerschein erforderlich.

  • Welche Unterlagen werden benötigt?

    • Personalausweis oder Reisepass, gegebenenfalls mit Meldebescheinigung
    • gültiger Führerschein
    • ein aktuelles biometrietaugliches Lichtbild (45 x 35 mm, Hochformat, Frontalaufnahme)
  • Welche Gebühren fallen an?

    Spezielle Hinweise für - Kreis Cochem-Zell
    • Gesamtkosten Internationaler Führerschein 21,40 €
      (Bei gleichzeitiger Umstellung einer Fahrerlaubnis alten Rechts auf einen Kartenführerschein fallen zusätzlich Gebühren an)
  • Welche Fristen muss ich beachten?

    Es gibt keine Frist. Bitte beantragen Sie Ihren internationalen Führerschein rechtzeitig vor Ihrem Auslandsaufenthalt.

  • Rechtsgrundlage

  • Anträge / Formulare

    Spezielle Hinweise für - Kreis Cochem-Zell

    Antrag Internationaler Führerschein

    Soweit für die Ausstellung des Internationalen Führerscheins zunächst ein EU-Kartenführerschein ausgestellt werden muss, werden hierfür (auch im Eilverfahren) mindestens 2 bis 3 Arbeitstage bei sofortiger Zahlung der Gebühr benötigt.


An wen muss ich mich wenden?

Spezielle Hinweise für - Kreis Cochem-Zell

Die Bearbeitung erfolgt nur mit Termin in der Führerscheinstelle der Kreisverwaltung Cochem-Zell  über Online-Termin.

Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende