Wirtschaftsförderung
Leistungsbeschreibung
Unter kommunaler Wirtschaftsförderung versteht man allgemein alle Maßnahmen der Wirtschaftsförderung die selbstständig und eigenverantwortlich auf kommunaler Ebene durchgeführt werden.Im Rahmen der kommunalen Finanzhoheit werden geeignete Maßnahmen zur Erhaltung oder Stärkung der kommunalen Wirtschaftskraft, zur Verbesserung des Arbeitsplatzangebots, ggf. auch zur Verbesserung der örtlichen Versorgung mit Gütern und Dienstleistungen ergriffen.
Durch Schaffung günstiger Rahmenbedingungen soll einerseits der aktuelle Bestand an Gewerbe- und Industrie gehalten werden, andererseits im Rahmen städtebaulicher- und raumplanerischer Rahmenbedingungen aktives Standortmarketing betrieben werden.
Die Leistungen der Wirtschaftsförderung auf einen Blick
Instrumente einer aktiven kommunale Wirtschaftsförderung:
- Schaffung von Infrastruktur (Erschließung, Flächenmanagement)
- Verkehrstechnische Anbindung
- Gründerzentren, Gewerbeparks
- Finanzielle Rahmenbedingungen im Rahmen gesetzlicher Vorgaben
Hierzu zählen insbesondere:
- Besondere Mietkonditionen und Kaufpreise
- Bürgschaften im Rahmen strenger gesetzlicher Vorgaben
- Günstige Steuern und Gebührensätze (Gewerbesteuerhebesatz und Entsorgung)
Maßnahmen der kommunalen Wirtschaftsförderung können flankiert werden durch die Regionale WirtschaftsförderungSpezielle Hinweise für - Kreis Cochem-Zellweitere Instrumente einer aktiven kommunalen Wirtschaftsförderung:
- Schaffung von Infrastruktur (Breitband)
- Fördermittelberatung
- Gründungs- und Übernahmeberatung
- Ausbildungsförderung
- Netzwerkarbeit
- Fortbildungen und Seminare (z. B. Unternehmerschule)
- Übergangsmanagement Schule <> Beruf
- Projekte zur Fachkräftesicherung
An wen muss ich mich wenden?Die Zuständigkeiten sind höchst unterschiedlich geregelt.
Sie können direkt beim Bürgermeister / Wirtschaftsförderungsdezernent, bei eigenen Wirtschaftsförderungsgesellschaften oder einem Amt bzw. Sachgebiet der Verwaltung liegen.
Wenden Sie sich an die für den ausgewählten Ort (Bezugsort) zuständige:
- Kreisverwaltung / Verwaltung der kreisfreien Stadt
- Stadtverwaltung einer kreisangehörigen Stadt
- Verbandsgemeinde- oder Gemeindeverwaltung