Schülerbeförderung Kostenerstattung beantragen
Leistungsbeschreibung
Grundsätzlich haben alle Schülerinnen und Schüler einen Anspruch auf Schülerbeförderung, wenn sie ihren Wohnsitz in Rheinland-Pfalz haben und der Schulweg ohne Benutzung eines Verkehrsmittels nicht zumutbar ist.
Für Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe II wird Schülerbeförderung nur gewährt, wenn eine bestimmte Einkommensgrenze unterschritten wird, deren Höhe in einer Rechtsverordnung geregelt ist. Ein angemessener Eigenanteil soll erhoben werden. Dieser wird von den Trägern der Schülerbeförderung selbst festgelegt und kann daher in den verschiedenen Landkreisen und kreisfreien Städten unterschiedlich hoch sein.Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Gebühren an.
Welche Fristen muss ich beachten?
Der Antrag sollte vor Beginn des Schuljahres gestellt werden.
Rechtsgrundlage
Anträge / Formulare
Die Antragsformulare werden jeweils von den Trägern der Schülerbeförderung (Landkreis oder kreisfreie Stadt) zur Verfügung gestellt.
Bei Anträgen auf Schülerbeförderung, die einkommensabhängig gewährt wird (Sekundarstufe II), ist dem Antrag der maßgebliche Einkommenssteuerbescheid beizufügen.
Spezielle Hinweise für - Kreis Cochem-Zell- Online-Antrag auf Übernahme von Fahrtkosten für Schülerinnen/Schüler der Klassenstufe 11 - 13 (Sekundarstufe II)
- Sekundarstufe I: Antrag auf Beförderung durch den Landkreis Cochem-Zell für die Klassenstufe 5 - 10
- Sekundarstufe II: Antrag auf Übernahme von Schülerfahrtkosten durch den Landkreis Cochem-Zell für die Beförderung im öffentlichen Linienverkehr ab dem Schuljahr 2023/2024
- Antrag Fahrtkosten Grundschule