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- Genehmigungsverfahren nach Bundes-Immissionsschutzgesetz zur Errichtung und zum Betrieb einer Anlage zur Herstellung von Polyisocyanurat (PIR)-Hartschaumplatten in Kaisersesch
- Öffentliche Bekanntmachung des Vorhabens und der Auslegung des Antrages und der Unterlagen nach § 10 Abs. 3 BImSchG sowie der Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) nach § 19 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) - Genehmigungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) zur Errichtung und zum Betrieb von drei Windenergieanlagen in den Gemarkungen Macken (Landkreis Mayen-Koblenz) und Lütz (Landkreis Cochem-Zell)
- Öffentliche Bekanntmachung Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb einer Anlage zur Herstellung und Lagerung von Polyisocyanurat (PIR)-Hartschaumplatten in der Gemarkung Kaisersesch
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Errichtung einer Terrassenüberdachung
Leistungsbeschreibung
Die Errichtung einer Terrassenüberdachung ist grundsätzlich baugenehmigungspflichtig. Jedes Vorhaben ist in einem Genehmigungsverfahren auf seine Vereinbarkeit mit einer Vielzahl der baurechtlichen Vorschriften hin zu überprüfen.
Genehmigungsfreie Terrassenüberdachungen:
Unter Umständen dürfen Terrassenüberdachungen auch ohne Baugenehmigungsverfahren (s. § 62 LBauO) errichtet werden.
Ohne Baugenehmigung darf eine Terrassenüberdachung errichtet werden, wenn die geplante Überdachung auf einer zu ebener Erde liegenden Fläche errichtet werden soll, die Terrassenüberdachung ein Volumen von weniger als 50 m³ umschließt und an ein Gebäude der Gebäudeklasse 1-3 angebaut wird.
Folgendes muss ebenfalls zutreffen:
- Das Vorhaben liegt im Innenbereich, d.h. innerhalb der Ortslage,
- die Festsetzungen des Bebauungsplanes werden eingehalten,
- zur Nachbargrenze ist ein Mindestabstand von 3 m vorhanden.
Ausgenommen sind Terrassenüberdachungen in der Umgebung eines Kultur- und Naturdenkmals. Liegt das Grundstück in einer Denkmalzone, ist dennoch eine denkmalrechtliche Genehmigung einzuholen.
Einzelfragen zu Bauvorhaben oder die grundsätzliche Bebaubarkeit eines Grundstückes können auch durch Stellung einer Bauvoranfrage geklärt werden. Die Regelungen des
§ 8 LBauO sind zu berücksichtigen. Wir beraten Sie gerne.
Für eine Schnellauskunft und Ersteinschätzung senden Sie der Sachbearbeiterin oder dem Sachbearbeiter bitte einen aktuellen Lageplan mit Eintragung der geplanten Terrassenüberdachung sowie ein Digitalfoto der Örtlichkeit per e-mail zu.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Welche Gebühren fallen an?
Rechtsgrundlage
Anträge / Formulare
Was sollte ich noch wissen?
Anträge / Formulare
An wen muss ich mich wenden?
Wichtig: Vor telefonischer Kontaktierung ist ein schriftlicher Antrag auf Auskunft bzw. ein schriftlicher Antrag auf Bauakteneinsicht zu stellen. Die entsprechenden Antragsformulare sind verlinkt angefügt.