Bauordnungsrecht
An wen muss ich mich wenden?
Wichtig: Vor telefonischer Kontaktierung ist ein schriftlicher Antrag auf Beratung bzw. ein schriftlicher Antrag auf Bauaktenauskunft zu stellen. Die entsprechenden Antragsformulare sind verlinkt angefügt
Zuständige Abteilungen
Zuständige Mitarbeitende
- Frau Anette Daubner
- Herr Hans-Peter Färber
- Frau Eugenia Reis
- Frau Anja WeyLeiterin Fachbereich 6: Bauen und Umwelt