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L 98 – Instandsetzungsarbeiten auf der alten Moselbrücke Cochem; aktueller Sachstand 


Seit dem 11. November 2024 wird die Fahrbahn der Moselbrücke Cochem im Verlauf der L 98 instandgesetzt. Zudem sollte eine partielle Instandsetzung der Bauwerksabdichtung erfolgen.  


Entgegen der ursprünglich festgestellten Schäden erwiesen sich nach dem Abtragen der obersten Asphaltschicht weitaus größere Bereiche der darunterliegenden Schichten als ebenfalls schadhaft. Die Schäden an der Abdichtung können daher nicht mehr nur in Kleinflächen beseitigt werden; es muss eine großflächige Instandsetzung erfolgen. Hierfür sind zusätzliche Arbeitsschritte vonnöten.


Für diese zusätzlichen Arbeiten muss die Vollsperrung für den motorisierten Verkehr weiterhin bestehen bleiben. Der LBM geht davon aus, dass die Arbeiten vor Ostern 2025 zum Abschluss kommen werden.


Im Zuge des erweiterten Leistungsumfangs und der daraus resultierenden Verlängerung der Bauzeit mit einhergehender Vollsperrung ist es sinnvoll, die vorhandenen Dehnfugenkonstruktionen an der Brücke (insgesamt zehn Stück) ebenfalls zu ertüchtigen. Hierdurch wird eine in den kommenden Jahren anstehende erneute Vollsperrung der Brücke vermieden.


Die gesamten Arbeiten dienen dazu, dass diese wichtige Moselbrücke langfristig genutzt werden kann.


Während der Vollsperrungsphase erfolgt die Umleitung weiterhin innerörtlich über die Moselbrücke Cochem-Nord im Verlauf der K 60; der Lkw-Verkehr wird großräumig über die B 49 bis zur Moselbrücke Bruttig-Fankel und sodann über die L 98 in Richtung Cochem-Cond umgeleitet. Die Umleitung wird vor Ort entsprechend ausgeschildert.


Fußgänger und Radfahrer (schiebend) können die alte Moselbrücke im Verlauf der L 98 während der Bauzeit weiterhin passieren.


Aktuelle Informationen, insbesondere zur Verkehrsführung, können dem Mobilitätsatlas unter verkehr.rlp.de 

entnommen werden.


Mit Abschluss der Arbeiten kann die Brücke von allen Verkehrsteilnehmern wieder ohne Einschränkungen genutzt werden.


Der LBM Cochem-Koblenz bittet um Verständnis für diese notwendige Instandsetzungsmaßnahme.