Im Bürgerportal Cochem-Zell finden Sie Verwaltungsdienste, Zuständigkeiten und Ansprechpartner des Landkreises Cochem-Zell und der vier Verbandsgemeinden Cochem, Kaisersesch, Zell und Ulmen.
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Egal ob Fest, Konzert oder Theaterabend – die Veranstalter geben alles, um solche Einzelaktionen perfekt zu organisieren. Doch häufig wird dabei eins übersehen: Öffentliche Veranstaltungen benötigen in der Regel eine behördliche Genehmigung.

Wann gilt eine Veranstaltung als öffentlich? 
Sobald der teilnehmende Personenkreis nicht abgrenzbar ist oder sich die Teilnehmer untereinander bzw. zum Veranstalter nicht verbunden fühlen, ist davon auszugehen, dass es sich um ein öffentliches Event handelt. Auch ab einer gewissen Personenzahl kann die Veranstaltung als öffentlich angesehen werden.

Was gilt es noch zu beachten?

Planen Sie den Ausschank alkoholischer Getränke benötigen Sie zusätzlich eine Schankerlaubnis. Diese erhalten Sie von der zuständigen Verbandsgemeinde.
Haben Sie vor, auf Ihrer Veranstaltung fremde Musik live oder über Lautsprecher abzuspielen, müssen Sie dafür die Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte (GEMA) einschalten. Sie ist zuständig für die Musiklizenzierung. Laut Urheberrecht ist die Nutzung fremder Musik bei öffentlichen Veranstaltungen gebühren- und genehmigungspflichtig.